Zwei Steuererklärungen für privat und gewerblich (EÜR)?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

An das Betriebsstättenfinanzamt:

Gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen mit Anlage G und EÜR

Umsatzsteuererklärung

evtl. Gewerbesteuererkärung

An das Wohnsitzfinanzamt:

Einkommensteuererklärung mit

Anlage Vorsorgeaufwand

Anlage N

und Anlage G

ob ich nun für 2017 zwei Steuererklärungen statt einer abgeben muss.

Nein weiterhin eine Einkommensteuererklärung.

Diese wird allerdings von nun an um die Anlage G (bzw. S) und die EÜR erweitert.

Was genau machst du in deinem Unternehmen?

Ggf. will das Finanzamt auch die Umsatzsteuererklärung haben. Gewerbesteuer wahrscheinlich nicht, aber das handhaben die Gemeinden tw. unterschiedlich. Als ich anfänglich noch keinen Gewerbeertrag hatte, wollten sie diese nicht.

in diesem Falle gibt Fragesteller 2 Erklärungen ab ....

die Einkommensteuer an das Wohnsitzfinanzamt

und an das Betriebsstättenfinanzamt die gesonderte Feststellung

@wurzlsepp668

Hat er eine GbR am Start oder Betriebssitz in einer anderen Stadt?

@kevin1905

Zitat:

(Die letzte Frage ergibt sich daraus, dass bei meiner Privatanschrift ein anderes Finanzamt zuständig ist als bei der Anschrift für den Hauptsitz meines Gewerbes.)

@wurzlsepp668

Die Klammer hab ich tatsächlich überlesen. :o

Die Einkommensteuererklärung (mit Anlage N und G oder S) geht an das Wohnsitzfinanzamt. An das für das Unternehmen zuständige Finanzamt geht die Anlage EÜR, die Umsatzsteuererklärung und evtl. die Gewerbesteuererklärung. Es sei denn, es gibt zwischen Wohnsitz- und Betriebsfinanzamt eine Verständigung....