Wie erfasse ich als Kleinunternehmer Fahrten mit dem privaten PKW in der Einnamen-Überschuss-Rechnung (EÜR)?

2 Antworten

pro betrieblich gefahrenem Kilometer 30 Cent. Sowohl für die Hin- wie für die Rückfahrt.

Du musst entweder Fahrtenbuch führen, oder zumindest eine Liste der betrieblichen Fahrten führen.

Danke für die Antwort :-)

Fahrtenbuch wäre mir zu großer Aufwand aber eine Liste hab ich ja geführt. Ließe sich ja im Zweifelsfall auch an den von mir erstellten Rechnungen belegen, also z.B. Rechnungstext: "Arbeit XY am 10.10.2015 vor Ort bei Firma ABC". Dann ist doch klar, dass ich an diesem Tag dort hin (und wieder zurück) gefahren bin. Oder?

@silverchest

Stimmt, es muss nur in irgendeiner logischen Form erfasst und nachgewiesen werden.

Private PKW-Ausgaben kannst du leider nicht eintragen, soviel ich weiß. Kann ja keiner nachweißen ob du nicht aus Jux mit dem Auto herumfährst und dir später die Vorsteuer für die Ausgaben zurückholst. Nur bei LKW kannst du die Vorsteuer zurückfordern und bei bestimmten PKW. Fahrzeuge, die du eben im Rahmen deines Gewerbebetriebes benutzt. Frag lieber mal beim Finanzamt nach, bin mir nämlich nicht sicher.

Das war aber nicht seine Frage. Es ging nur um die Kilometer für einen Kundenbesuch.

@ibk123:

wo siehst Du hier private Pkw-Ausgaben?

und im Sachverhalt habe ich kein einziges Mal das Wort Vorsteuer oder Umsatzsteuer gelesen ....

und beim Finanzamt rückfragen?

Geile Idee .....