Dürfen sie mich kündigen?

8 Antworten

Entfernen aus der Gruppe beinhaltet noch lange keine Kündigung. So etwas bekommst du formell und schriftlich- falls dein Chef das plant.

Ob die familiären Probleme ernst sind oder nicht, spielt zunächst mal keine Rolle für deinen Arbeitgeber. Wenn es dir so wichtig gewesen wäre, hättest du einfach mal das Telefon in die Hand nehmen und deinen Chef anrufen sollen - denn im persönlichen Gespräch lassen sich mögliche Missverständnisse immer einfacher ausräumen als über eine Nachricht. Dieser Anruf muss vor Arbeitsbeginn erfolgen, ansonsten bleibst du unentschuldigt deiner Arbeit fern.

Wenn du schon aus der Gruppe raus bist, wird dich beim nächsten Besuch auf der Arbeit wohl mindestens eine Abmahnung erwarten. Ich an deiner Stelle würde mich aber eher auf eine schriftliche, fristlose Kündigung einstellen.

Wenn du in der Vorweihnachtszeit einfach nicht kommst, ohne krank zu sein, dürfte das auf jeden Fall eine Abmahnung bedeuten.

Mit deinen familiären Problemen hat dein Arbeitgeber nichts zu tun. Dann hast du unentschuldigt gefehlt und bekommst diese beiden Tage auch nicht bezahlt.

Zum einen sind "ernste familiäre Probleme" kein rechtfertigender Grund, um der Arbeit fernzubleiben. Sonderurlaub gibt es maximal im Fall des Todes eines engen Familienmitglieds. Und selbst dort gelten nur Familienmitglieder ersten Grades, wo bereits Großeltern nicht mehr dazu gehören.

Entsprechend hättest du für gestern und heute maximal freundlich um einen spontanen, kurzfristigen, im Zweifel unbezahlten Urlaubstag beim Chef bitten (!) können. Ohne Genehmigung ist es dann aber eine unerlaubte Abwesenheit und somit eine Verletzung der Arbeitspflicht, wenn du einfach so nicht hingehst!

Das war es bei deinem Vorgehen also auf jeden Fall. Und genau diese unerlaubte Abwesenheit kann durchaus zu einer Abmahnung führen. Kommt es nach einer Abmahnung wiederholt vor, kann das sogar eine außerordentliche, also fristlose, Kündigung rechtfertigen!

Das Entfernen aus einer WhatsApp-Gruppe stellt allerdings keine Kündigung dar. Diese ist an klare Formvorschriften gebunden, muss also schriftlich erfolgen und nachweisbar dem Vertragspartner zugehen.

Dennoch, an deiner Stelle würde ich mal ganz schnell, sofort und dringend die Hufe schwingen, auf Arbeit gehen und den Chef ehrlich und aufrichtig um Entschuldigung bitten! Eventuell kommst du dann noch mit einem blauen Auge davon. Richte dich aber darauf ein, dass bald die Abmahnung in's Haus flattert und dass du durch diese Aktion sehr weit oben auf der Abschussliste stehst...

Nein, so darf man keinen kündigen.

Aber dennoch kann deine Kündigung per Post kommen!