Weihnachtsgeld? Rückzahlung bei Kündigung vom ArbeitGEBER?

5 Antworten

Soweit ich das sehe kann das Weihnachtsgeld nicht zurück gefprdert werden. Es wurde Anteilig gezahlt für 2019, nicht für 2020 und du hast keinen Text der sich auf die z.B. ersten 3 Monate des Folgejahres bezieht.

6 bezieht sich ja aufs Kalenderjahr und du scheidest in 2020 aus. Das währe wohl interesannt gewesen wenn du wieder erwarten im Dezember ausgeschrieden wärst und auch dann nur Anteilig.

7 greift nicht weil 1. laufendes Kalenderjahr ist 2020 nicht 2019 und 2. bist du ja nicht aus diesen gründen gekündigt worden.Oder?

Und 8 ist ne irrtümliche überzahlung also wenn man dir z.B. das doppelte Gehalt überwiesen hat.

Oder geht es um das Dezember gehalt? Da wäre lt. 6 nur anteilig möglich und wenn du bis ende Dezember gearbeitet hast auch das nicht.

Und nur nach 7 voll.

Der Betriebsrat währe hier ggf nen Ansrechpartner.

Muss ich das Weihnachtsgeld zurückzahlen wenn es anteilig ist und die mich kündigen?

Schlicht und einfach: Nein!

Die Rückzahlung der anteiligen Sonderzahlung ist dem Arbeitgeber gemäß der Bestimmung Nr 7 im Bild nur erlaubt, wenn Du durch ein schuldhaftes (!!) Verhalten den Arbeitgeber zu einer Kündigung veranlasst.

Ich gehe davon aus, dass das für die während Deiner Probezeit ausgesprochene Kündigung nicht der Fall war (da der Arbeitgeber in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses ohne besonderen Grund ordentlich kündigen kann).

Die Verrechnung der gezahlten Sonderleistung mit Deinem Entgelt war also vertragswidrig!

Du solltest Deinen früheren Arbeitgeber schriftlich (Einwurfeinschreiben) mit Verweis auf diese Vertragsbestimmung und mit angemessener Fristsetzung (10 - 14 Tage) zur Nachzahlung des einbehaltenen Entgelts auffordern und für den Fall der Weigerung oder Nichtreaktion rechtliche Schritte (Klage beim
Arbeitsgericht) androhen.

Für eine solche Klage brauchst Du erst einmal keinen Anwalt, den Du in dieser Instanz sowieso in jedem Fall (unabhängig vom Ausgang) selbst bezahlen müsstest, wenn Du nicht passend rechtsschutzversichert oder kein Gewerkschaftsmitglied bist oder wegen zu hohen Haushaltseinkommens keinen Anspruch auf einen Beratungshilfeschein hast.

Die Klage ist bei der Rechtsantragsstelle eines Gerichts einzureichen oder wird dort zur Niederschrift aufgenommen, wobei kostenlos bei der Formulierung geholfen wird.

Es sind aber Fristen zu beachten:

Wenn es in Deinem Arbeitsvertrag (oder in einem anzuwendenden Tarifvertrag) keine vereinbarten kurzen Ausschlussfristen gibt (arbeitsvertraglich mindestens 1 Monat, tarifvertraglich auch kürzer, meist aber 3 oder - zweistufig - 6 Monate), nach deren Verstreichen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis - hier also das einbehaltene Entgelt - verfallen sind, dann gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 195 "Regelmäßige Verjährungsfrist". Bei Anwendung der Verjährungsfrist kannst Du Deine Forderungen bis zum Ende des 3. Jahres nach dem Jahr der Fälligkeit der Forderung stellen (wenn das verminderte Entgelt im Januar 2020 gezahlt wurde, also bis zum 31.12.2023).

Mitchel99 
Fragesteller
 17.01.2020, 20:50

Super Vielen Dank:) ich wollte aufs Amt aber die hatten heute zu. Gehe am Dienstag und lass eine Anklage aufsetzen

Familiengerd  17.01.2020, 21:02
@Mitchel99

Vor einer Klage solltest Du den Arbeitgeber erst einmal mit Klagedrohung zur Zahlung auffordern und erst bei Nichtreaktion oder Ablehnung innerhalb einer Frist von z.B. 14 Tagen Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

Mitchel99 
Fragesteller
 17.01.2020, 21:30
@Familiengerd

Ja die Antworten mir nicht, nehmen keinen Anruf an und antworten nicht auf meine E-Mails

Familiengerd  17.01.2020, 21:35
@Mitchel99

Anrufe und eMails sind "witzlos"!

Du musst das mit Einwurfeinschreiben machen! Nicht mit Einschreiben mit Rückschein!

Ich kann nichts erkennen, was eine Rückforderung des Weihnachtsgelds erlaubt und einfach einen Betrag vom Lohn abziehen geht schon gar nicht.

Schreib Deinem AG einen Brief und frag nach der rechtlichen Grundlage des Abzugs. Fordere ihn auf, den unberechtigt einbehaltenen Betrag bis zum.....(Frist von 7-10 Tagen setzen) auf Dein Konto zu überweisen und schreib gleich dazu dass Du, sollte bis zum genannten Termin kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist, Klage beim Arbeitsgericht erhebst.

Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben oder Gewerkschaftsmitglied sein, kann das ein Anwalt für Dich machen.

Musst Du den Anwalt allerdings selbst bezahlen, solltest Du Dir überlegen, ob Du Dir einen Anwalt suchst, da die Kosten, sollte es zum Arbeitsgericht gehen (auch wenn es nur bis zum Gütetermin ist), die Zahlung übersteigt.

Beim Arbeitsgericht muss in der ersten Instanz jede Seite ihren Anwalt selbst bezahlen, egal wie das Verfahren ausgeht.

Die Beratung beim Arbeitsgericht ist sicher sehr gut, weil dein Arbeitgeber AG dort gewiss schon bekannt ist: In den Internet-Bewertungen kannst du lesen, dass die Mehrheit seiner Filialen miserabel geführt werden inklusive des miesen Umgangs mit den Front-MitarbeiternInnen.

Erkundige dich immer vorher, bei welchem Unternehmen du arbeiten willst. Und verwende dein Geld auch, um vorher den Arbeitsvertrag AV rechtlich prüfen zu lassen: Da die Mehrheit der AG nur Gauner sind, es stehen meistens nicht wenige rechtlich sittenwidrige Bestimmungen im AV, muss man sich eben dann fragen, wie weit man da als Arbeitnehmer mitspielen muss.

Nein musst du nicht, da Weihnachtsgeld eine reine gefälligkeits Sache vom Betrieb ist besteht kein Anrecht auf eine Rückforderung

Mitchel99 
Fragesteller
 17.01.2020, 01:32

Die haben mir das einfach jetzt von meinem Lohn abgezogen und mir fehlen 400€ ich weiß nicht genau ob ich morgen auf das Gericht soll, weil ich Vertrag steht es so und im Internet so und ich habe ja kein 13. Gehalt bekommen sondern anteilig

Bella198500  17.01.2020, 01:34
@Mitchel99

Das dürfen sie nicht.. Wenn du zb zu viel Lohn bekommen hast können die das zurück fordern..

Aber ein 13 Gehalt oder Weihnachtsgeld sind ja nicht Pflicht.. Das zahlt der Chef freiwillig.. Und er hat kein Recht auf Rückforderung..

Glaub mir habe das selbe gad durch..

Mitchel99 
Fragesteller
 17.01.2020, 01:35
@Bella198500

Und wenn ich gekündigt hätte darf er es aber zurückfordern richtig? Bis 31.03

ich Blick garnicht mehr durch, die haben es abgezogen und es war anteilig... soll ich aufs Gericht morgen und nachfragen?

Bella198500  17.01.2020, 01:35
@Mitchel99

Und außerdem, einfach vom Lohn einbehalten darf der Chef sowieso nicht.. Für erbrachte Leistung darf er dir nichts abziehen, das wäre seperat zu klären wenn es Rückforderung gäbe..

Mitchel99 
Fragesteller
 17.01.2020, 01:36
@Bella198500

Und er hat es im Vertrag stehen auf dem Foto bei (6)

Bella198500  17.01.2020, 01:36
@Mitchel99

Es ist egal ob du gekündigt hast oder die dir, das Geld darf er nicht einfach wieder einbehalten.. Geh zum Gericht

Bella198500  17.01.2020, 01:38
@Mitchel99

Das ist keine rechtliche Klausel hat keinerlei Wirkung..

Bei mir im Vertrag steht ich müsste immer den Grund angeben wenn ich mich krank melde.. Auch das ist nicht rechtens.. Den Arbeitgeber muss man seine Diagnose nicht mitteilen..

Ist nur ein Bsp

Bella198500  17.01.2020, 01:41
@Bella198500

Lass dir das nicht gefallen, wenn er eine Rückzahlung anfordern will dann muss er das seperat machen.. Wie gesagt vom Lohn darf er gar nichts einfach so einbehalten..

Geh da morgen hin..

herakles3000  17.01.2020, 01:47
@Mitchel99

ganz so einfach geht das auch nicht wie die das machen erstmal wäre zu klären was dazu im Arbeitsvertrag steht ! zb Wen man noch bis janur oder ende febura da ist mus man nichts zurückzahlen! Wen es keine Leistung war wie die im Arbeitsvertrag nicht steht sieht es auch wieder anders aus! Nichts davon trift auf dich zu oder ? Also darf da nichts einbehalten werden!

Mitchel99 
Fragesteller
 17.01.2020, 01:54
@herakles3000

Ich wurde zum 31.12 gekündigt

herakles3000  17.01.2020, 02:00
@Mitchel99

Dan hätten die auch kein Weihnachtsgeld zahlen müssen aber als Zusatzleistung kann das auch gestrichen werden ! Aber um sicher zu gehen solltest du zum anwalt gehen oder zum Gericht ! Sollte deine chef dich kündiegen weil du keine Krankheit mitgeteilt hast wäre das sittenwidrig !

Er hätte von dir das Geld zurückfordern können aber nicht einfach mal eben einbehalten den das geht so nicht! Selbst das scheint er nicht getan zu haben!

Familiengerd  17.01.2020, 13:27
@herakles3000
Dan hätten die auch kein Weihnachtsgeld zahlen müssen

Doch, es wurde schließlich vertraglich vereinbart!

aber als Zusatzleistung kann das auch gestrichen werden !

Nein, es wurde schließlich vertraglich vereinbart!

Sollte deine chef dich kündiegen weil du keine Krankheit mitgeteilt hast wäre das sittenwidrig !

Nein! Wo soll hier denn etwas "sittenwidrig" sein?

In den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber kündigen, ohne dass er dafür einen konkreten Grund haben muss!

Er hätte von dir das Geld zurückfordern können

Nein! Denn die Rückforderung ist hier nur vorgesehen für den Fall, dass der Arbeitnehmer durch sein Verhalten den Grund gibt für eine arbeitgeberseitige Kündigung!

Außerdem: Dem Fragesteller wurde ja bereits gekündigt, und das Geld wurde bereits einbehalten!

Familiengerd  17.01.2020, 13:58
@Bella198500
Das ist keine rechtliche Klausel hat keinerlei Wirkung..

Selbstverständlich ist die Klausel (wenn Du die Nr 7 meinst, die im Bild zu lesen ist) wirksam!

Wie gesagt vom Lohn darf er gar nichts einfach so einbehalten..

"Einfach so" selbstverständlich nicht.

Aber berechtigte Forderungen (die im Fall hier jedoch nicht gegeben sind) aus dem Arbeitsverhältnis darf der Arbeitgeber sehr wohl mit dem Entgelt verrechnen, sofern dadurch nicht die Pfändungsfreigrenze beschnitten wird!

Familiengerd  17.01.2020, 13:30

Die Antwort ist - sorry - Unsinn!

Ein Arbeitgeber kann selbstverständlich eine Leistung, zu der er nicht vom Gesetz verpflichtet wird (die er also - in diesem Sinne - "freiwillig" erbringt), an bestimmte Bedingungen knüpfen.

Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, darf er die erbrachte Leistung auch zurückfordern!