Mein Chef sagt mir entweder ich muss in einer WhatsApp Gruppe sein oder ich werde fristlos gekündigt. Muss ich diese Gruppe erlauben?

14 Antworten

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Wenn es ein Handy ist, welches der Chef bezahlt dann ja. Dein Privathandy musst du für absolut NICHTS geschäftliches zur Verfügung stellen. Persönlicher Tipp von mir: Such dir was Anderes...
So eine Forderung vom Chef geht mal gar nicht. Keine Ahnung was manche sich einbilden. Soll er die Handys bezahlen, dann kann er das machen.

ähm, das glaube ich nicht so ganz, selbst wenn die Gruppe für die Arbeit wäre, da gibt es aber andere Programme mit den Mitarbeiter miteinander kommunizieren können. Die ein Chef allein schon wegen den Firmeninteressen lieber nutzen würde als diese App

Ich glaube, wenn es den stimmt, kannst du es sogar darauf ankommen lassen, die Kündigung kann gar nicht zulässig sein 

Lass es mich so sagen, WhatsApp und WhatsApp Gruppen sind unter verschiedensten rechtlichen Aspekten im Fokus. Datenschutzrechtlich scheint da einiges im Argen zu sein. Das möchte ich hier jedoch nicht thematisieren.

Um es kurz und knapp auf den Punkt zu bringen: dein Arbeitgeber wird dich nicht dazu zwingen können einer WhatsApp Gruppe beizutreten. Zumal es sich bei deinem Mobiltelefon, wie ich gelesen habe um ein Privathandy handelt.

Leider auch hier eine Frage der normativen Kraft des Faktischen. Hast du kein Kündigungsschutz kann dein Arbeitgeber dir unter Beachtung der vereinbarten Frist kündigen. Er braucht keinen validen Kündigungsgrund. Kündigungsschutz hättest du, wenn in dem Betrieb rechnerisch mehr als 10 Arbeitnehmer tätig sind und dein Arbeitsverhältnis schon länger als 6 Monate besteht. Aber auch im Falle von Kündigungsschutz müsstest du eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht innerhalb von 3 Wochen angreifen.

Letztendlich wirst du dir die Frage stellen müssen, ob du Interesse hast das Arbeitsverhältnis weiter aufzunehmen und ob diese Situation für dich mit deiner persönlichen Zielsetzung zielführend ist.. Eine sehr persönliche Überlegung. Die rechtlichen Aspekte hast du, aber die spielen (leider) nicht immer eine entscheidende Rolle

Lieber SuperTechniker,

die Nutzung von Whatsapp im beruflichen Kontext ist rechtlich noch nicht final geklärt. Probleme gibt es dabei v.a. im Bereich des Datenschutzes und des Arbeitsschutzes. 

Darüber hinaus kann Dich Dein Chef nur dazu verpflichten in eine solche Gruppe einzutreten, wenn er Dir ein Diensthandy zur Verfügung stellt – mit Deinem Privathandy musst Du dieser Arbeitsanweisung keine Folge leisten.

Beim Datenschutz sollte dein Chef vorerst prüfen, inwieweit durch die Kommunikation mit seinen Mitarbeitern über whatsapp ggf. Sicherheitsrisiken entstehen. Da scheint Dein Chef allerdings wenig bis keine Sorgen zu haben.

Ein anderes Problem ist der sog. Arbeitsschutz. Ein Mitarbeiter darf am Tag nur eine bestimmte Anzahl an Stunden arbeiten – 8 Stunden wenn kein Überstundenausgleich erfolgt, 10 Stunden wenn es einen Überstundenausgleich gibt. Darüber hinaus muss dem Arbeitnehmer dann eine Ruhezeit von mind. 11 Stunden eingeräumt werden. Ob das Beantworten von dienstlichen Whatsapp Nachrichten diese Ruhezeit wirksam unterbricht, ist meines Wissens nach noch nicht final rechtlich geklärt.

Alles Gute!

Wenn du ein Geschäftstelefon hast musst du in die Gruppe eintreten. Solltest du ein Privattelefon besitzen bist du nicht verpflichtet in die Gruppe zu gehen.

Dein Chef kann dich nicht wegen so etwas einfach kündigen