Kann man gekündigt werden weil man nicht begrüsst?

8 Antworten

Solange ein Azubi in der Probezeit ist, kann ihm jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Stört sich der AG daran, dass der Azubi unhöflich ist, ist dieser "raus".

Nach der Probezeit ist das "Nichtgrüßen" kein Kündigungsgrund, das Verhalten wird sich allerdings auf die Stimmung und Arbeitsatmosphäre sowie auf das Zeugnis auswirken, wenn sich nichts ändert.

Es kann aber durchaus sein, dass der Azubi nicht "unhöflich" sein möchte sondern "nur" sehr schüchtern und gar nicht bewußt ist, wie das rüberkommt, wenn er nicht grüßt.

Da würde man auch gerne wissen wollen, was der Chef in diesem Gespräch gesagt hat und zu welchem Ergebnis man gekommen ist.

Auf alle Fälle sind Drohungen des Chefs weniger geeignet einen Azubi "auf Kurs" zu bringen als ein ruhiges, erklärendes Gespräch in dem auf den jungen Menschen eingegangen wird.

Das so ein Verhalten sehr respektlos und äußerst unkameradschaftlich ist, ist keine Frage! So ein Verhalten ist meiner Meinung nach, unter aller Kanone! Ob das aber aus dem rechtlichen Aspekt gesehen ein gesetzlich gültiger Kündigungsgrund wäre, ist wieder die andere Frage. Normalerweise kann man nur für äußerst grobe Verstöße rausfliegen wie z.B Diebstahl am Arbeitsplatz, Arbeitsverweigerung, Unpünktlichkeit, Störung des Betriebsfriedens, Trunkenheit am Arbeitsplatz oder Veruntreuung! Man könnte meinen, das man die Kündigung unter "störung des Betriebsfrieden" durch bekommen würde. Allerdings wenn der gekündigte Mitarbeiter dagegen klagen würde, müsste der Fall erst geprüft werden und wegen so einer Bagatelle gleich die Kündigung rauszuhauen wäre auch in gewisser Maßen übertrieben. Es steht auch in keinem Gesetz das man grüßen muss, es ist lediglich eine Sache von guten Manieren und Respekt gegenüber seinen Kollegen! Würde es nach mir gehen, könnten mir solche Mitarbeiter gestohlen bleiben.

Ich kenne die konkrete Situation nicht und kann deshalb nicht einschätzen, wie schlimm das jetzt wirklich ist.

Wenn er so introvertiert ist, dass er die Kollegen nicht grüßt, dann würde ich ihm keine "Störung des Betriebsfriedens" unterstellen. Man sollte eher freundlich an ihn herantreten, vielleicht kann das ihm (und Euch) helfen.

Dazu kann ich jetzt nichts beurteilen aber ich denke mal das es garnicht möglich sein sollte eine Person aus solch einem Grund zu Kündigen, da die Person seinen Job machen soll und nicht dafür zuständig ist Leute zu begrüßen. Solange nichts im Vertrag konkretes darüber steht das er Leute grüßen muss kann der meiner Meinung nach nicht gekündigt werden.

Ist jetzt rein spekulativ, aber theoretisch kann man argumentieren das er sich nicht einbringt und vielleicht auch das Betriebsklima stört. Ob das aber Rechtlich so zulässig ist möchte ich nicht beurteilen.

Ich fände es als Kollege auch irgendwie unhöflich einfach zu gehen ohne was zu sagen.