Dürfen Eltern meine Shisha wegnehmen?

11 Antworten

"unser Eigentum wegnehmen darf auch nicht die eltern, solange wir es selbst bezahlt haben
"

Dann kläre ich dich hiermit auf dass deine Eltern dir als erzieherische Maßnahme selbstverständlich auch Sachen wegnehmen dürfen, die du von deinem eigenen Geld gekauft hast. Sie dürften die Sachen aber maximal bis zu deinem 18. verwahren, aber nicht wegwerfen  oder verkaufen. Als Minderjähriger hast du keine rechtliche Handhabe über die Sache. (und selbst WENN. Du glaubst doch nicht im Ernst dass du dagegen was machen dürfest?)

Davon abgesehen brauchst du für Internetbestellungen sowieso rechtlich die Zustimmung zum Kauf.

Davon abgesehen brauchst du für Internetbestellungen sowieso rechtlich die Zustimmung zum Kauf.

Das ist grundsätzlich falsch.

Ja. Von wo hast du den das Geld? Durch eigene arbeit erarbeitet? Dann kommt es darauf an, sie können es tun um dich zu schützen (bist noch minderjährig)

du bist 14 dadurch nur beschränktgeschäftsfähig das heist deine eltern dürfen sie dir wegnehem und zurück schicken in dem alter darsft du noch gar nicht im internet bestellen ohne die erlaubnis deiner eltern

frag doch jemanden der über 18 ist ob er sie für dich bestellt


Damit die Eltern das Ding dann wieder wegnehmen können....toller Tipp!

Natürlich darf er auch ohne die Erlaubnis seiner Eltern im Internet bestellen.

@AalFred2

nein er ist er 14 ! hatten wir gard erst in sozial kunde kannst es ja googeln

@AalFred2

verstecken sollte er es schon is ja klar

@Luna1881

Ich will dir deine Illusionen nicht rauben, muss dich aber leider trotzdem darüber aufklären, dass deine Lehrer nicht unfehlbar sind. Sorry. Auch googeln würd da nur ergeben, dass auch 14-jährige ohne die Erlaubnis ihrer Eltern im Internet bestellen dürfen. Es gibt in Deutschland für niemanden ein Internetbestellverbot.

Hallo,

deine Eltern haben diverse Pflichten und Rechte, die wichtigsten Gesetzestexte hierfür:

§ 1631 StGB

Inhalt und Grenzen der Personensorge

(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.

(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

Artikel 6 Grundgesetz

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Wenn deine Eltern also der Auffassung sind, dass die Shisha für deine Entwicklung nicht geeignet sind, haben sie das Recht, dir diese vorzuenthalten.

Was ihr in der Schule gelernt habt stimmt aber. Dein Eigentum kann dir an der Sache nicht genommen werden. Sobald du 18 bist, ist dir die Shisha wieder auszuhändigen. Bis dahin können deine Eltern dir jedoch den Besitz an der Shisha verwehren (wichtiger Unterschied: Besitz ungleich Eigentum!)

Wenn du das Geld gespart hat z.B weil deine Eltern dir Taschengeld geben dürftest du dir eigentlich alles kaufen was für sein Alter bestimmt ist sobald deine Eltern dir gesagt haben das du es für alles möglich ausgeben darfst ,aber weil du noch nicht volljährig bist dürfen dir deine Eltern es dir weg nehmen So haben wir das in der schule gelernt bekommen

Zum einen habt ihr es gelehrt bekommen und zum Anderen ist das sehr ungenau. Auch mit frei verfügbaren Mitteln (Taschengeld) kann man keinen wirksamen Kaufvertrag über Dinge schliessen, deren Erwerb die Eltern untersagt haben.

@AalFred2

Ein wirksamer Kaufvertrag kommt dann zustande, wenn das "gekaufte Ding" zu einem taschengeld-üblichen Preis über den Ladentisch wandert. Auch bei Jugendlichen. Oder hast Du Dir noch nie rechtswirksam ein Eis gekauft? :-))))