Dürfen mir die Eltern mein selbstbezahltes Handy wegnehmen?

13 Antworten

Ich meine Nein, da § 903 BGB folgendes vorschreibt (Zitat):

§ 903

Befugnisse des Eigentümers

.

Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.

Es steht drin, von jeder Einwirkung ausschließen das heisst wenn du nicht willst das sie es haben dürfen sie es nicht haben und müssen es dir geben. Wenn sie es dir nicht geben, darfst du nach § 229 BGB dir das Handy sogar mit entsprechender Gewalt zurückholen

Es

Scarlett3003  20.09.2016, 03:20

Sie müssen gar nix, da sie mit 14 nur eingeschränkt geschäftsfähig  ist!  Ich finde es auch sehr befremdlich, eine 14-jährige zu  "entsprechender Gewalt"  anzustacheln. :((

Kein seriöser Händler wird ihr ein Handy verkaufen.....

sie dürfen es dir verbieten, und es zum laden zurückbringen wo es ohne wenn und aber das Geld zurüc kgibt, das du noch eigeschränkt geschäftsfähig bist. Einfach so wegnehmen wäre diebstahl

Ja und ja.

Du bist erst 14 da heißt deine Eltern müssen einem Handykauf zustimmen, da du nur eingeschränkt geschäftsfähig bist.

Als Erziehungsmaßnahme dürfen deine Eltern natürlich dein Handy einbehalten. Du bekommst es ja auch wieder zurück.

Hallo,

nun ja, Du bist 14, verbieten können sie Dir so einiges, aber meiner Meinung nach kannst Du mit Deinem Geld machen, was Du möchtest, auch von Deinem Taschengeld, denn eigendlich sollte das den Kids zur freien Verfügung stegen. Unsere dürfen mit ihrem Geld machen, was sie wollen, ausser Alkohol, Zigaretten oder Waffen kaufen ;o), und wenn es weg ist, dann ist es weg, da gibt es nix mehr. Zur Strafe weg nehmen ist auch so eine Sache, wenn Du mist gebaut hast, dann könnten sie es Dir schon mal wegnehmen, das sollte dann aber eine zeitliche Begrenzung haben und Du mußt es wieder bekommen. Einfach so weg nehmen und dann verschwinden lassen fände ich schon Unverschämt.

Rede doch vorher mit ihnen und frage sie vielleicht auch nach Ideen für ein vernünftiges Handy, vielleicht ist dann ja alles halb so wild?

LG

NEIN: Wenn Du es vom TG bezahlst oder von deinem Selbstverdienten...dann könne sie das nicht. Es sei denn, Du musst vom Verdienten was abgeben und hast das nicht getan...TG ist deins...

ABER; Sie können dir verbieten, und das steht auch im Gesetz, dass Du einen Ratenkauf tätigst oder ein Abo annimmst, denn das fällt nicht unter den Taschengeldparagraphen....

ERGO: Wenn Du sparst und dir davon ein Handy kaufst, ist das dein Eigentum und sie dürfen dir das auch nicht wegnehmen !!!

Hier hilft dir das:

§ 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.