Rauchverbot im Zimmer aber auch 'Dampfverbot'?

9 Antworten

Hallo,

Shisha's werden geraucht! Shisha's sind Wasserpfeifen. Bei einem Rauchverbot fällt es selbstredend auch unter das Verbot.

Bei allem wo Rauch entsteht greift dieses Verbot.

Solltest Du aber eine E-Shisha, also eine E-Zigarette meinen, die werden gedampft und nicht geraucht. "Dampfen" fällt nicht unter das Rauchverbot.

Dampf und Rauch sind nicht das Gleiche. In diesem Unterschied liegt primär begründet warum eines extrem schädlich und das Andere nahezu unschädlich ist.

Theoretisch darfst Du überall dampfen.

Ein Dampfverbot existiert nicht. Es gibt eine Einschränkung, das Hausrecht. Damit darf jeder Gastronom oder Eigentümer auch das Dampfen versagen. Überall dort wo nicht explizit das Dampfen verboten wird, ist es erlaubt.

Oft wird aus Unwissenheit Rauchen und Dampfen gleichgestellt. E-Zigaretten sind nun seit über 10 Jahren auf dem Markt, so dass es Zeit wird zu unterscheiden.

Alles Gute Dir....

Gruß, RayAnderson  😏

"Wirklich niemanden würde es stören" --> Du schließt von Dir auf andere.

Was den Geruch angeht, stimmt Deine Aussage nicht. Wenn man ein rauchfreies Wohnheim hat, dann riecht man den einzelnen Raucher nämlich extrem. Und bei einer Shisha wird die Tabakmischung genau so verbrannt wie bei normalen Zigaretten, also handelt es sich sehr wohl um Rauchen im eigentlichen Sinn.

Von einem angehenden Studenten kann man so viel Einsicht erwarten denke ich.

Streng genommen ist ein Rauchverbot noch kein Dampfverbot - vorausgesetzt du meinst mit "Shishs" jetzt auch wirklich ne Dampfe und keine richtige Shisha... echte wasserpfeifen werden nämlich auch geraucht und fallen somit unter das Verbot.

Fragen solltest du trotzdem, wenn du auf dem Zimmer dampfen möchtest. Ich geh mal davon aus, das die Zimmer in dem Wohnheim mit Rauchmeldern ausgestattet sind, die ggf. direkt mit der Feuerwehr verbunden sind und schon das wäre ein triftiger Grund auch das Dampfen zu untersagen - mit ner Dampfe hast du den nämlich schnell ausgelöst und dann rückt die Feuerwehr auch garantiert an und du zahlst den Einsatz!

Abgesehen von der gesetzlichen Regelung, die das Dampfen (noch) nicht ins Rauchverbot mit einschließt, hat der Eigentümer des Gebäudes das Hausrecht und kann alles untersagen. Rechnet man dann die Unwissenheit Anderer mit ein, die Dampfen und Rauchen gleichsetzen, würde ich als Eigentümer (bin selber Dampfer) auch ein Dampfverbot erlassen um Streitigkeiten ala "wenn der im Zimmer "rauchen" darf, mach ich das auch!" aus dem Weg zu gehen.

Wenn Du Dich nicht anpassend willst und unterordnen kannst, dann solltest Du nicht dort einziehen. Du suchst nur nach hanebüchene Ausreden und das funktioniert so nicht.

Das wäre genauso wenn Grillen mit Holzkohle verboten wäre , stattdessen nimmt man dann einen Elektro Grill. Rauchentwicklung ist bei beiden gegeben.

Mehr als nachfragen kannst du nicht.

Letzten Endes wird es aber auf ein nein hinaus laufen