Rauchen auf Klassenfahrt

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Eure Lehrer können durchaus aufgrund Eures Alters festlegen, dass derjenige der beim Rauchen oder Trinken erwischt wird nach Hause fahren muss.

Das hier oft genannte Jugendschutzgesetz regelt den von Dir genannten Fall überhaupt nicht, ist folglich also in Ermangelung seiner Einschägigkeit nicht anwendbar.

Ein Schreiben Deiner Mutter könnte Deinen Lehrern durchaus reichen, wird es sicher aber nicht, denn das wäre gegenüber anderen Schülern nun wirklich unfair.

Zusammenfassend ist folglich zu sagen, dass Du, so Du beim Rauchen oder Trinken von der einen Lehrerin erwischt wirst, damit rechnen muss, zu recht nach Hause geschickt zu werden !

Heißt also Schulgesetz hin - oder her: Der Lehrer kann es uns verbieten & ist auch berechtigt uns nach Hause zu schicken oder sogar eine Klassenkonferenz einzuberufen?

@Fitschi

Ja, so sieht es in diesem Fall aus, auf welche Regelung im Schulgesetz Deines Bundeslandes berufst Du Dich denn vorliegend ?

@AllesKnower

Äh das weiß ich gar nicht, deswegen habe ich ja hier gefragt, ob es dafür überhaupt eine Klausel gibt. Bundesland übrigens: Saarland

@Fitschi

Nein, die gibt es nicht, das liegt unter Beachtung des hier gewahrten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Ermessen Eurer Lehrer !

@AllesKnower

Was der Lehrer nicht weiss....macht ihn nicht ...naja, wie auch immer. Wenn ihr eh paar Stunden Freizeit habt, holt euch noch vorher Kaugummi und Deo ^^

"Seit dem 01. September 2007 ist die Altersgrenze von 16 auf 18 Jahre heraufgesetzt worden (siehe § 10 Jugendschutzgesetzes – JuSchG). Der § 10 Abs. 1 JuSchG lautet: "An Kinder oder Jugendliche dürfen in der Öffentlichkeit weder Tabakwaren abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden." (Aktueller Gesetzestext siehe http://www.ajs.nrw.de/juschure/pdf/JuSchG.pdf)"

Mit anderen Worten: Der Lehrer, der es erlaubt, macht sich strafbar. Was deine Mutter sagt ist unerheblich. 1. Darf sie es in der Öffentlichkeit auch nicht erlauben und 2. hat sie für die Klassenfahrt das Sorgerecht auf die Lehrer übertragen. Sie dürfte dich nicht mal gegen den Willen der Lehrer einfach mitnehmen.

Du solltest das Gesetz villt. erstmal lesen und dich dann darauf berufen. Verhindert falsche Aussagen.

Jugendschutzgesetz

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren


(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren nicht entnehmen können.

Mal abgesehen davon dass ich die Reaktion der Lehrerin beknackt finde - ist

Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren das Rauchen in der Öffentlichkeit gesetzlich verboten (Jugendschutzgesetz Deutschland)

Ja, das dürfen sie!

Um Missverständnisse zu vermeiden. Ich meinte, dass die Lehrer es verbieten dürfen.