Dürfen die Mitarbeiter bei Müller meine Tasche kontrollieren?

13 Antworten

Das Durchsuchen von Taschen bedingt

  • Dein Einverständnis oder
  • Hoheitliche Rechte

Letztere hat nur die Polizei.

Beschwerde an den Ladenbesitzer. Die Mitarbeitern gehört fristlos gekündigt.

Manchmal kommt man schneller zum Ziel, wenn man seine Frage bei google eintippt ;-) nur so ein Tipp 

http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/wirtschaft/international/34018_In-Taschen-darf-nicht-jeder-schauen.html

Demzufolge darf nur die Polizei in deine Tasche sehen. 

Ich persönlich würde an der Kassa meine Tasche öffnen und die Mitarbeiterin hineinblicken lassen, wenn mal wirklich jemand danach fragt. Aber ich würde mich definitiv nicht vorverurteilen, und in ein Hinterzimmer entführen lassen. 

Wenn du dazu gegen deinen Willen "genötigt" wurdest, ist das alles andere als in Ordnung. 

Anzeige? Aber ja doch, nur dass das keine Nötigung ist.

Nein, die dürfen Deine Tasche einfach so nicht durchsuchen, es sei denn, Du gestattest das. Du hast das gestattet, also dürfen die.

Das nächste Mal könntest Du natürlich dies verweigern. Dann wird man eventuell die Polizei holen, die darf das.

Oder man wird Dich so gehen lassen und Dir für die Zukunft Hausverbot erteilen, auch das darf man (einfach so, selbst ohne jegliche Begründung).

Sollte man hierbei als Begründung gegenüber der Polizei angeben, man hätte den begründeten Verdacht, Du hättest was geklaut und dem ist nicht so, ist das eventuell strafbar.

Zudem wird Dein Zeitplan eventuell etwas durcheinandergeraten hierdurch.

Die Ausnahme besteht jedoch, wenn in deren AGB steht, dass Du einwilligst, dass die nachschauen dürfen. Du bist mit den AGB in dem Moment automatisch einverstanden, in dem Du den Laden betrittst.

Ob die sowas in die AGB reinschreiben dürfen, steht auf einem anderen Blatt, wenn das da drin steht und Du betroffen davon bist, müsstest Du dagegen klagen.

Dann wird ein Gericht darüber entscheiden, so in etwa einem Jahr, dessen Kosten Du erst einmal trägst, auch die Kosten deines Anwalts erst einmal und im Fall, dass Du verlierst, auch die Anwaltskosten der Gegenseite.

AGB dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Wenn man seine Grundrechte abgibt, bedarf es einer Belehrung und Unterschrift, wie z.B. Bei einer Operation.

@Still

AGB dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Richtig.

Andererseits besteht Vertragsfreiheit.

Und in Verträgen wird so ziemlich viel reingebastelt, bei dem der, der einen Vertrag eingeht, von sich aus auf gewisse Rechte verzichtet - durch die Vertragsunterzeichnung freiwillig - was man natürlich machen darf.

Das hat seine Grenzen in den sogenannten "Guten Sitten", was jedoch ein extremst dehnbarer Begriff ist und erst im Einzelfall einer Auslegung bedarf.

Als Beispiel, das Verbot mancher Kinos bezüglich des Mitbringens eigener Speisen und Getränke. Fällt man dabei auf, ist die Karte nichtig und man kann des Hauses verwiesen werden.

Im Bezug auf einen Einkaufsmarkt unterzeichnet man die AGB im Moment, indem man den Laden betritt, sogenanntes "konkludentes Handeln", was einer Unterzeichnung gleichkommt.

Und es ist wie ich schrieb, was da dann jeweils statthaft ist oder aber nicht, entscheiden nicht wir bzw. jeder einzeln sondern letztlich ein Gericht. Das tut es jedoch nur, wenn es hierzu angerufen wurde, nicht von alleine.

Die Ausnahme besteht jedoch, wenn in deren AGB steht, dass Du einwilligst, dass die nachschauen dürfen.

AGB unterliegen einer Inhaltskontrolle und müssen vor Betreten des Ladens vollständig eingesehen werden können.

Die Frage ist auch ob durch das Betreten schon ein Vertrag geschlossen werden würde. Bei einem Parkplatz ist das sicherlich der Fall, wenn ich mit meinem Auto da drauf fahre.

Beim betreten eines Ladens wird kein Vertrag geschlossen. Wäre auch zu schön, du kommst bei mir zu Hause ins Grundstück und hast damit den Vertrag geschlossen, dass ich dich durchsuchen darf (noch dazu ohne dass du das weißt)....wo kommen wir da bitte hin? 2. AGB dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Richtig. Dies wäre hier ein Grundrechtseingriff und dieser ist Behörden vorbehalten und durch Gesetze geregelt.

Rechtlich gesehen darf niemand deine Taschen kontrollieren außer der Polizei oder dem Zoll. Besteht allerdings ein begründeter Verdacht (oder du würdest erwischt) und du möchtest deine Taschen nicht freiwillig leeren darf dich ein Angestellter o.ä. bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Tut das jemand ohne ausreichenden Verdacht (eine Vermutung reicht meines Wissens nach nicht) ist dies Freiheitsberaubung und somit eine Straftat. 

Hier ist wichtig dass du ganz klar äusserst dass du das nicht willst. Ich würde jetzt nicht unbedingt eine Anzeige erstatten. Sag nächstes Mal wenn du aufgefordert wirst deine Taschen zu leeren o.ä dass du das nicht willst. Ein klares nein. Kaufhausdetektive denken oftmals dass sie die Sachen der Kunden einfach durchwühlen dürfen. Das stimmt aber nicht.