Betonmischer versperrt Straße - Juristisch erlaubt?

13 Antworten

Ist es erlaubt für mehrere Minuten eine enge Straße zu versperren 

Jetzt wäre es interessant zu wissen, wie lang die Sperrung war.

Etwa solange, wie es dauert einen Mischer über eine Betonpumpe zu entleeren? Nach meiner Erfahrung etwas bei 8-10 Minuten.

Das lassen sich die Bauunternehmen, respektive die Bauherrn vorher von der Stadt/Gemeinde genehmigen und diese Einschränkungen sind vom Verkehrsteilnehmer hinzunehmen.

Nach meiner Kenntnis hätte da allerdings Jemand mit einer Fahne stehen müssen, um den Verkehr aufzuhalten.

wie von Ihnen geschätzt, ca. 10 Minuten. Weder war einer mit der Fahne da, noch wurde es von der Stadt genehmigt (Laut dem Geschäftsführer der Firma, der sich so quer stell wie sein Mitarbeiter)

@DeniusCesar

Die Baustelle ist mit Sicherheit genehmigt und da gehören auch Anliefer- und Abtransportfahrten dazu.

Wenn du wegen dieser 10 Minuten zu spät zur Arbeit kommst, dann passt etwas bei deinem Zeitnanagement nicht.

@DeniusCesar

Tut mir leid, aber da hast Du m. E. Pech gehabt, denn wenn ich sehe, dass ein Mischer entladen wird, stelle ich den Motor ab und höre Radio, oder nehme mein Smartphone zur Hand und warte die 10 Minuten. Sich in dem Moment aufzuregen, treibt nur unnütz den Blutdruck hoch.

Wenn Du denen allerdings eins reinwürgen willst (was hilft es Dir weiter?), kannst Du allerdings eine Anzeige bei der Stadt machen, weil die Baustelle nicht wegen Verkehrsbeschränkungen angemeldet ist. Kostet die dann 50,- Euro Owi-Geld.

Mitarbeiter mit Fahnen sieht man doch seit 20 Jahren kaum noch wo bei den Baustellen. Die Fahrzeuge leuchten ja ohnehin wie Christbäume, damit sie niemand übersieht.

Der Mischer hat doch den Verkehr aufgehalten, da muß keiner mehr stehen.

Wenn es ihm möglich gewesen wäre, so zu parken, dass die Straße nicht versperrt gewesen wäre und er trotzdem seine Entladetätigkeit hätte durchführen können, dann hätte er das von vornherein tun müssen, allerdings nur wenn

  • ein evtl. vorhandener Rad- oder Gehweg dadurch nicht versperrt wird. Gerade Gehwege sind außerdem in der Regel nicht auf LKW-Gewicht ausgelegt und es bestünde die Gefahr einer Beschädigung.
  • er nicht Gefahr läuft, sich z.B. in einem unbefestigten Grünstreifen "festzufahren". Dass du beim Umfahren dein Auto beschmutzt hast spricht ja für "matschiges" Wetter.
  • er nicht Gefahr läuft, Schaden an anderen Sachen zu verursachen, z.B. an Bäumen (Ästen) o.ä. und natürlich erst recht nicht an anderen Fahrzeugen, Zäunen etc.

Die Liste ist nicht abschließend. Wirklich beurteilen könnte man das nur, wenn man die Örtlichkeit kennt. Sollte es ihm zuzumuten gewesen sein, anders zu parken, könnte man ihm Parken in einer engen Straße mit Behinderung vorwerfen (25 €).

Sollte das nicht möglich gewesen sein, dann begeht er zwar trotzdem eine Ordnungswidrigkeit, aber genau für solche Fälle gibt es im Ordnungswidrigkeitenrecht das Opportunitätsprinzip. Das Versperren der Straße erfolgte aus einem bestimmten nachvollziehbarem Grund und eine gewisse Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer wäre dann hinzunehmen. Die Behörde sollte in dem Fall zu dem Schluss kommen, den Verstoß nicht zu verfolgen.

Im Straßenverkehr kann es aus verschiedensten Gründen zu Behinderungen kommen (Unfall, Wasserrohrbruch, Fahrbahnabsackung etc.). Eine gewisse Reserve bei der geplanten Fahrzeit sollte daher immer eingeplant werden.

Mein persönliches Fazit zu dem Vorfall: Abhaken und vergessen. Es gibt wichtigere Dinge im Leben.

meine Klamotten wurden beschmutzt bei der Suche nach seinem vorgesetzten

wie doof, kleiner..

wer regt sich da künstlich auf...?

bestimmt ein jugendlicher fahranfänger, was?

ja, vorübergehende beeinträchtigungen bspw. durch betonmischer (die übrigens nicht "entladen" werden) und sogar müllautos musst auch du akzeptieren....

Das ist jetzt nicht Dein Ernst, oder?

Wie zum Henker soll das sonst funktionieren? Soll der den Beton Eimerweise herumtragen?

Ei dann dreht man halt rum und fährt anders - und nein, es laubt Dir jetzt niemand, wenn Du sagt, dass dies der einzigste Weg dort hin ist.

Und selbst wenn doch, wenn Du wegen schon sowas zu spät zur Arbeit kommst, dann plane mehr Zeit ein.

Und Deine Karre und Klamotten hast Du verschmutzt, nicht der.

Und nein, wennd er erstmal abläd, wird der nicht mehr umgeparkt. Dann hast Du Pech.

Niemand wird dem hierbei ein Bußgeld auferlegen, wirklich gar niemand.

Zu spät gekommen wegen einer kurzfristigen Verkehrsbehinderung? Damit musst Du nun mal rechnen .... und deine Abfahrtszeit zur Arbeit dementsprechend anpassen. Mit solchen kurzen Verzögerungen musst Du immer rechnen kommst Du deswegen zu spät ist es alleine Deine Schuld denn Du bist ganz einfach zu spät abgefahren.