Dürfen die Bademeister uns des Bades verweisen?

6 Antworten

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Der Betreiber hat ein Hausrecht. Mit dem zahlen des Eintrittspreises habt ihr die Hausordnung akzeptiert und Anspruch auf alle im Preis entahltenen Leistungen solange ihr nicht gegen die Hausordnung verstößt.

Wenn euch der Betreiber ohne jeglichen Verstoß gegen die Hausordnung nicht in alle bezahlten Bereiche läßt, dann habt ihr einen Ersatzanspruch - der Betreiber muss euch einen entsprechenden Anteil des Eintrittspreises erstatten.

Wenn wirklich kein Verstoß vorliegt, dann darf man sich so ein Verhalten nicht gefallen lassen und muss direkt vor Ort entsprechend reagieren.

Die Betreiber des Schwimmbads haben das Hausrecht, dieses wird stellvertend durch den Bademeister durchgesetzt, also ja, das dürfen die Bademeister. Ihr dürft euch allerdings bei der Badeleitung beschweren und sollten sich solcherlei Beschwerden häufen, wird diese selbstverständlich personelle Konsequenzen ziehen. :-)

Der Bademeister hat das recht, jeden der sich nicht an die Vorschriften des Schwimmbades hält, des Bades zu verweisen. Auch wenn ihr andere Besucher belästigt.

Ohne Grund hat er euch sicher nicht des Schwimmbades verwiesen.

Aber ein Tipp so nebenbei, du sollst einen Deutschkurs besuchen, denn deine Rechtsschreibung sollte besser werden.

Grundsätzlich können die Schwimmmeister das Hausrecht wahrnehmen.

Es gäbe bei euch jedoch 2 Einschränkungen:

Das Hausrecht in für jedermann zugänglichen Räumen ist eingeschränkt, eine Willkür ist nicht zulässig.

Ihr habt für eine Leistung bezahlt. Um diese Leistung zu verweigern, müssen gewichtige Gründe vorliegen. Fehlen diese Gründe, könnt ihr Schadenersatz fordern.

Hausrecht

Das ist das Stichwort. Ja das dürfen die.

Die dürfen das nicht willkürlich, da muss zunächst ein Verstoß gegen die Hausordnung vorliegen.