Darf Schliessflach geöffnet werden?

5 Antworten

Auf Basis deiner Beschreibung sehe ich die Sache so: Da die 2 anderen Personen noch deine Brille hatten, obwohl sie die dir offensichtlich schon hätten geben müssen, hallte ich es für durchaus legal die deutlich billigere Socke als eine Art Pfand zu behalten bis sie die Brille rausrücken. Ein vom Prinzip ähnliches Vorgehen wird von den Gerichten bei Abgeschleppten Autos von Privatgeländen als legal erachtet.

Das öffnen des Schließfaches durch den Mitarbeiter könnte insoweit zum Problem werden, dass der MA oder der Betreiber für evtl. gestohlene Gegenstände (vllt. sogar dein Auto) hätten haften müssen. Auf jeden Fall sollte der Mitarbeiter beim herausnehmen der Sachen dabei sein.

Also, mal abgesehen von der Geschichte mit der Brille ...

Ich hätte da so ein Theater gemacht, dass man das heute noch hören würde. Ganz egal, was für eine Geschichte die dem Badefritzen erzählen - der darf nicht einfach einen Spind öffnen, damit ihn andere Leute ausräumen.

Nachttäglich ist das eine blöde Sache. Trotzdem würde ich einen schriftliche Stellungnahme verlangen. Schon, damit so etwas nicht wieder vorkommt.

Ich verstehe nicht, was für Dich das Problem war? Wenn jemand noch Sachen darin vergessen hat, öffnet man selbstverständlich den Spind und rennt nicht aufs Clo. Und wenn sie Deine Brille nicht rausgeben wollten, gab es schon ein Vorspiel, was Du verschweigst.

Klar gab es eine Vorgeschichte.  Beim toben im Wasser haben sie mir die Brille  geklaut und nicht wieder raus gerückt. Warum bin ich jetzt der Doofe?

@Xanderwwe

die brille haben sie dir geklaut weil noch die socke im spind lag ! ?

die ganze geschichte ist kindergarten.

"hier..., da hast du deine socke und jetzt gib mir meine brille wieder"  und die sache wär erledigt gewesen.

aber du machst ein riesentheater und beschäftigst hinterher noch x leute bei gutefrage mit der story ! 

Die wissen ja nicht wem der Spind gehört, wenn deine Freundinen sagen "ah Schlüssel verloren" dann kann der das ja nicht prüfen.

Dann könnte ich ja jeden Spind einfach ausräumen. Außerdem haben sie gesagt das ihre Sachen noch in dem Spind sind.

@Xanderwwe

Ja könntest du, wenn du es plausibel verkaufst.

Ansonsten wäre dein Zeug in deinem Schrank für immer eingeschlossen wenn du nie mehr dran kommst. Denn ob dir jetzt wirklich Fach 415 gehört kannst du auch nicht nachweisen, obwohl es bspw. dein Fach war.

Nein das dürfen Mitarbeiter nicht.

Wer würde denn dafür einstehen, wenn anschließend Dein Portemonnaie und Dein "Autoschlüssel samt Auto" verschwunden wäre?