Mietrecht: darf Vermieter Renovierungsarbeiten für Nachmieter ohne Zutrittserlaubnis durchführen?
Hallo,
ich habe den Mietvertrag meiner alten Wohnung mit einer 3monatigen Kündigungsfrist gekündigt. Ausgezogen bin ich 6 Wochen vor Ablauf Mietvertragsende. Die Wohnung wurde 3 Wochen vor Mietvertragsende mit einem Abnahmeprotokoll schriftlich vom Vermieter abgenommen. Während meiner Reinigungsarbeiten nach meinem Auszug und vor allem am Tag der Übergabe ist meinem neutralen Begleiter und mir das Werkzeug und die Renovierungsarbeiten aufgefallen, die der Vermieter bis zur endgültigen Wohnungsübergabe ohne seine Anfrage und damit OHNE MEINE ERLAUBNIS durchgeführt hat. Damit galt die Wohnung eigentlich als abgenommen, das Protokoll wurde trotzdem ordnungsgemäß erstellt und die Wohnung abgenommen. Auf unseren Hinweis, dass dies eigentlich Hausfriedensbruch sei, antwortete der Vermieter nur ganz lapidar, dass es seine Wohnung sei und er diese betreten dürfe. Da es nun auch noch Probleme in der Nebenkostenabrechnung gibt, habe ich keine Lust mehr, klein beizugeben und möchte versuchen, die letzte Monatsmiete zurückzuverlangen mit der Begründung, dass die Wohnung ohne Zustimmung betreten wurde.
Kann mir jemand sagen, wie hier die Rechtslage ist und ob ich eine Chance habe?
Vielen Dank! Jasper
5 Antworten
Solang du Miete zahlst und der Mietvertrag läuft, incl. Kündigungsfrist, bist du Besitzer der Wohnung und hast das Hausrecht darüber und nur mit deiner Zustimmung kann da jemand rein. Hast du denn dem Vermieter die Schlüssel schon eher zurückgegeben oder hatte er einfach ursprünglich einen einbehalten? Ihr hättet doch schon bei Wohnungsrückgabe vereinbaren können, dass du für die der verbleibenden Wochen keine Miete mehr zahlst und er dafür im Gegenzug schon die Wohnung renovieren kann, also praktisch das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden. Mach ihm das mal zunächst freundschaftlich klar. Du hast bei Betreten deiner Wohnung ohne Erlaubnis das Recht zur fristlosen Kündigung gehabt. D. h., an die Stelle der fristgerechten Kündigung träte die fristlose. Diese hätte aber schriftlich mit Begründung erfolgen müssen. Nun im Nachhinein das zu machen, ist nicht praktikabel. Versuche, dich mit ihm zu einigen, er möchte / solle auf eine halbe Monatsmiete verzichten.
Die Rechtslage ist mir nicht bekannt. Aber was spricht denn dagegen, wenn der Vermieter schon mit Renovieren anfängt, wenn Du ohnehin nicht mehr in der Wohnung wohnst? Mach doch jetzt deswegen keinen Ärger. Und: Weshalb sollen eigentlich immer die Vermieter die Dummen sein?
Da wird nicht viel zusammenkommen. Und wenn Abnahme bereits war, ist auch der Zählerstand notiert.
eben die Nebenkosten muss er ja wohl nicht bezahlen und ohne sein einverständnis darf er das nicht!
Nach einer Abnahme darf der Vermieter die Wohnung betreten. Alle Nebenkosten sind dann auch in einem Protokoll festgehalten. Was mich wundert ist das die Übergabe so früh stattgefunden hat. Im Normalfall kannst Du Mietminderung beantragen (hier aber nochmal einen Anwalt fragen), da Du nicht mehr wohnst. Rein rechtlich musst Du die Kaltmiete aber trotzdem zahlen.
ohne einen Anwalt oder den Mieterschutz wirst du nicht wieter kommen, aber ganz klar ist, das der Vermieter diese Wohnung nicht hätte betreten dürfen solange du noch Miete dafür zahlst und sie noch nicht offiziel übergeben worden ist.
-> mieterschutzbund / miete wirst du wahrscheinlich nicht zurückkriegen, aber nachfragen kostet nix.
es kommt dann auf die stromkosten an... der vermieter benutzt dann ja seinen strom, ausser das wurde schon abgemeldet