DUALES STUDIUM! Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?

1 Antwort

Wenn Du jede 2. Woche an 5 Tagen arbeitest, sind das im Durchschnitt 2,5 Tage pro Woche mit 20 Wochenstunden.

Damit hast Du an Urlaubsanspruch die Hälfte des Urlaubs eines Vollzeitbeschäftigten mit einer 5-Tage-Woche, also 15 Arbeitstage (oder - in beiden Fällen - 6 Kalenderwochen).

Wenn das Arbeitsverhältnis im April beginnt und in diesem Kalenderjahr länger als 6 Monate besteht, hast Du Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub von 15 Arbeitstage.

Das betrifft zunächst nur den gesetzlichen Urlaubsanspruch (in Deinem Fall 10 Arbeitstage); für den darüber hinaus zusätzlich gewährten Anspruch kommt es darauf an, was dazu vertraglich vereinbart wurde. Besteht eine Vereinbarung zu einer anteiligen Berechnung ("Zwölftelung"), darf im Ergebnis aber der Anspruch auf Deinen anteiligen gesetzlichen Mindesturlaub nicht geschmälert werden: der bleibt erhalten!

Das ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 4 "Wartezeit":

Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.

in Verbindung mit (und Ausschluss von) § 5 "Teilurlaub", der in Abs. 1 bestimmt, wann nur ein Anspruch auf Teilurlaub besteht:

Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

Solltest Du in diesem Kalenderjahr bis April bereits einem bei einem anderen Arbeitgeber Urlaub erhalten haben, wird dieser Urlaub mit dem Anspruch bei Deinem zukünftigen Arbeitgeber verrechnet.