doppelte Staatsbürgerschaft annehmen

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die geplante Änderung im Staatsangehörigkeitsrecht betrifft ausschlöießlich Optionsdeutsche und hat mit Einzubürgernden nichts zu tun.

In sofer: Nein du hast diese Möglichkeit nicht - ausser du bist anerkannter Flü+chtling/Asylberechtigter

Wenn Du als Ausländer im normalen Einbürgerungsverfahren die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben willst, wird die tatsähliche Einbürgerung erst durchgeführt, wenn Du alle anderen Staatsbürgerschaften (außer Staatsbürgerschaften eines EU-Landes) abgelegt hast.

Die neue "Doppelpass-Regelung" (das versteht kaum jemand, der dafür oder dagegen ist) betrifft nur die "Optionsdeutschen", d.h. die in Deutschland geborenen Kinder von Ausländern, die die deutsche Staatsangehörigkeit mit der Geburt erworben haben unter der Auflage, sich bis zum 23. Lj. für die deutsche oder für eine (gggf. auch mehrere) andere Staatsbürgerschaften zu entscheiden. Diese Kinder können ab jetzt ihre anderen Staatsangehörigkeiten behalten, wenn sie in Deutschland aufgewachsen sind.

Zu bist offenbar kein "Optionsdeutscher" in diesem Sinne, denn dann wärest Du ja schon Deutscher und bräuchtest die deutsche Staatsbürgerschaft nicht zu beantragen. ;-)

Da wird Dir leider das Land Ghana einen Strich durch die Rechnung machen.

Info dazu

Wohl eher Detschland :-) Kommt aber aus selbe Ergebnis raus :-)