Doppelte Nutzungsänderung: Von Wohnaus in Gastro und wieder zurück?
Wir sind an einer alten Immobilie interessiert. Traumlage, super Grundstück, Gebäude hat trotz des Alters noch eine gute Substanz. Der derzeitige Besitzer hat vor 10 Jahren das besagte Haus (war da noch rein Privat genutzter Wohnraum) gekauft und eine Nutzungsänderung (von Wohnraum zu einem Gastrobetrieb) vorgenommen. Dieser Gastro-Betrieb lief dann allerdings nicht wie erwartet und wurde vor gut 1 Jahr geschlossen. Nun steht das Gebäude leer! Die damalige Nutzungsänderung lief seitens der Stadt bzw. Bauamtes ohne Probleme, da das Haus in einer für die Stadt "ungünstigen Lage" liegt (Kein Wohngebiet, sondern außerhalb des Ortskerns in einem Landschaftsschutzgebiet). Einer erneuten Nutzungsänderung will die Stadt nun allerdings nicht mehr zustimmen, mit Hinweis auf den Standort. Da das Gebäude aber doch eh dort steht, es jahrzehntelang als Wohnhaus genutzt wurde, außerdem äußerlich keine Veränderungen vorgenommen wurden und auch bei der erneuten Nutzungsänderung keine neuen Veränderungen durchgeführt werden müssen, verstehe ich den Grund dafür nicht. Ist dies wirklich rechtlich haltbar? Gibt es ähnlich Fälle? Was können wir machen?
2 Antworten
Ich glaube dass die Vorschriften gem. § 29 in Verbindung mit § 35 Bau GB hier greifen.
Du könntest evtl. über eine Ausnahmegenehmigung mit der Gemeinde verhandeln. Ob diese deinem Wunsch entspricht, kann ich nicht sagen. Probieren könnte man es durchaus.
Wenn du eine Absage erhälst könntest du das über eine Fachanwalt für Verwaltungsrecht überprüfen lassen. Manchmal werden Entscheidungen in den Ämtern getroffen, die juristsich nicht haltbar sind, Gesetze willkürlich ausgelegt werden..
Scheint rechtlich in Ordnung zu sein, vgl. § 29 i. V. m § 35 BauGB.