Doppelte Nutzungsänderung: Von Wohnaus in Gastro und wieder zurück?

2 Antworten

Ich glaube dass die Vorschriften gem. § 29 in Verbindung mit § 35 Bau GB hier greifen.

Du könntest evtl. über eine Ausnahmegenehmigung mit der Gemeinde verhandeln. Ob diese deinem Wunsch entspricht, kann ich nicht sagen. Probieren könnte man es durchaus.

Wenn du eine Absage erhälst könntest du das über eine Fachanwalt für Verwaltungsrecht überprüfen lassen. Manchmal werden Entscheidungen in den Ämtern getroffen, die juristsich nicht haltbar sind, Gesetze willkürlich ausgelegt werden..

Scheint rechtlich in Ordnung zu sein, vgl. § 29 i. V. m § 35 BauGB.