Mindestmietzeit - was bedeutet das und wie kommt man da raus?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Mindestmietzeit im Wortsinn gibt es nicht (mehr). Nach aktuellem Recht gibt es die Möglichkeit, für einen bestimmten Zeitumfang festzuschreiben, dass auf eine Kündigung von beiden Vertragsparteien verzichtet wird (Kündigungsverzicht). Der ist nur wirksam, wenn er lt. Vertragstext wechselseitig gelten soll. Max. 4 Jahre sind in einem Formularmietvertrag zulässig. Individuell kann auch eine längere Frist vereinbart werden.

Wenn du nur zwei Jahre bleiben willst, überzeuge den Vermieter davon, insbesondere auf Grund deiner Besonderheit des Studiums. Erklär ihm, wie sehr dir die Wohnung gefällt.

Wenn der Vertrag tatsächlich von einer "Mindestmietzeit" spricht, ist das AFAIR eine unwirksame Bestimmung. Ist aber von einem Kündigungsverzicht (vgl. anitari und johnnymcmuff) die Rede, ist das eine wirksame Klausel.

Möglich ist in der Regel (wenn man tatsächlich darauf angewiesen ist, an einen anderen Ort zu ziehen), die Wohnung für die Restzeit unterzuvermieten. Der Vermieter hat nicht wirklich eine Handhabe, das zu untersagen.

Wenn also im Mietvertrag steht: Es besteht eine Mindestmietdauer von 12 Monaten, hat es keine Gültigkeit?

Wegen dem Wort Mindestmietdauer?

@grubenhirn

Genauso ist es. Eine so formulierte Klausel hätte vor Gericht keinen Bestand.

@Mikkey

Danke für die Info. 

Es kann vertraglich ein Zeitraum vereinbart werden für den Mieter und Vermieter auf Recht zur ordentlichen (fristgerechten) Kündigung verzichten. Erst zum oder nach Ablauf dieser Zeit kann der Vertrag ordentlich gekündigt werden.

Das nennt sich Kündigungsverzicht. Der ist zulässig bzw. wirksam wenn der Mieter dadurch nicht länger als 4 Jahre an den Vertrag gebunden ist.

Nach bzw. zum Ende des Kündigungsverzichtes kannst Du ganz normal mit der für Mieter gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen. Nachmieter mußt Du nicht suchen.

Vorzeitig aus einem Mietvertrag mit Kündigungsverzicht zu kommen ist schwierig.

Dazu müßte der Mieter Mieter einen wichtigen Grund nachweisen. Zum Beispiel die "zwangsweise" Versetzung an einen, weit entfernten Arbeitsort.

Überleg dir also gut ob Du dich darauf einläßt.

Was bedeutet jetzt aber diese Mindestmietzeit? 

Man kann einen Kündigungsverzicht bis zu 4 Jahren vereinbaren.

Ist das rechtlich zulässig?



Wenn es nicht mehr als 4 Jahre sind und es ein gegenseitiger Kündigungsverzicht ist, dann ist das zulässig.

Mindestmietzeit heißt Du kannst diesen Vertrag vorher nicht !! kündigen.

Du kannst einem Vermieter zwar anbieten einen Nachmieter zu suchen, nur der muss diesen keinesfalls akzeptieren.