Was bedeutet Hausgeld?

8 Antworten

Dieses Hausgeld wird monatlich je nach Größ Ihrer Anteile am gesamten Haus erhoben.

Es dient als Rücklage für kommende Reparaturen und Instandhaltungen. Man könnte auch sagen: Ein Sparbuch für die Wohnungseigentümer.

Aaaaaalso,

das Hausgeld zahlst du monatlich an die Hausverwaltung. Ein Teil davon wird als Rücklage beiseite gelegt für grössere Reparaturen usw.. Bei uns zum Beispiel wird von der Rücklage die Dachdämmung und die neue Fassade bezahlt. Der Rest des Hausgeldes geht drauf für das Verwalterhonorar, den Gärtner, Schornsteinfeger, anfallende Reparaturen und alle Betriebskosten die so anfallen. Einmal im Jahr gibt es eine Abrechnung. Es kann auch sein das man zusätzlich zum Hausgeld noch Sonderzahlungen leisten muss. Wenn zB in der Rücklage 5000 Euro liegen, und um das Dach decken zu können fehlen noch 6000 Euro, muss man diese Sonderzahlung leisten. (Geht uns auch gerade so)

Als Hausgeld werden umgangssprachlich die monatlichen Vorschüsse bezeichnet, die Wohnungseigentümer aufgrund eines Wirtschaftsplanes an den Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen zu zahlen haben. Häufig werden diese Beiträge auch als Wohngeld bezeichnet.

Rechtsgrundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Nach § 16 Absätze 2 und 3 WEG ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums und die Kosten der Instandhaltung, der Verwaltung und des Gebrauchs der gemeinschaftlichen Anlagen nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel zu tragen. Nach § 28 WEG hat der Verwalter einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der durch die Wohnungseigentümerversammlung mit Stimmenmehrheit zu beschließen ist. Dieser Wirtschaftsplan hat sowohl die einzelnen Kosten, die Einzelwirtschaftspläne für die einzelnen Wohnungen, den Verteilungsschlüssel und die Höhe der monatlichen Vorschüsse (Hausgeld) zu enthalten. Aufgrund des Wirtschaftsplans sind die Wohnungseigentümer verpflichtet, das Hausgeld an den Verwalter zu zahlen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Wohnung bewohnt wird oder leer steht.

wenn du jetzt noch die Quelle angeben würdest...

Also falls irgendetwas kaputt gehen sollte kann ich das Geld nehmen, das ich als Hausgeld abgegeben habe?

@JackyChan

Nein, kannst du nicht. Wenn Gemeinschaftseigentum kaputt geht, kannst du die Hausverwaltung einschalten. Die lassen das reparieren und bezahlen das vom Hausgeld. Wenn dir etwas kaputt geht ( zb dein Wasserhahn oder so) , musst das selbst zahlen.

Wenn Du Alleineigentümer eines Reihenhauses auf eigenem Grundstück wirst brauchst Du kein Hausgeld zahlen.

"Hausgeld" zahlt man nur als Miteigentümer einer Wohnanlage nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz). Das geht auch bei Reihenhäusern, dann bist Du aber nicht allein verfügungsberechtigt über das Gemeinschaftseigentum (Grundstücksnutzung). Das kann dann immer nur mit Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft entschieden werden.

reihenhäuser werden wie eigentumswohnungen gehandhabt

eigentumswohnungen haben zwingend einen verwalter

das hausgeld setzt sich zusammen aus u.a.

  1. Verwalterhonorar
  2. Instandhaltungsrücklage
  3. Nebenkosten, wie zb Gärtner, aber auch Gas und Wasser teilweise, müsst ihr in den Vertrag gucken

es ist monatlich zu entrichten

für 280.000€ bekommst du bei uns ein freistehendes haus

ihr seid immer an die gemeinschaft gebunden

wenn ihr wirklich individuell und "frei" sein wollt, würd ich es nicht kaufen