Diestanzug der Bundeswehr auf dem Abiball?

6 Antworten

Erkundige dich selbst; bitte um Einsicht die die Vorschrift "A2-2630/0-0-5". Das Einlesen und Studieren von Vorschriften ist auch in der AGA sehr gerne gesehen und jeder Vorgesetzte sollte dies ermöglichen.

Anmerkung zu den anderen Antworten: ZDv gibt es soweit ich weiß nicht mehr.

Du kannst auch außerhalb des Dienstes den Dienstanzug tragen und zwar zu folgenden Anlässen:

• Hochzeiten, Taufen

• Cocktail-Partys und Tanzveranstaltungen

• Herren- und Vortragsabende privater Einladung

• Bälle, Empfänge, Theaterpremieren

Dir muss aber bewusst sein, dass du eine Vorbildfunktion hast die auch nach außen wirksam ist da dich jeder als Bundeswehrangehöriger logischerweise erkennen kann.

Habe es gerade selbst schnell nachgeschlagen, es ist auch in der neuen A Reihe nicht anders als damals in der ZDv, somit ist es gestattet. Schau dir 3.8 Satz 336 - 338 an, es hier beschrieben auch mögliche Abwandlungen des DA Grundform die du vornehmen kannst.

Hamburger02 hat dir perfekt die Regeln gesagt. Aber ich muss dir davon abraten, es kommt komisch.

Die Zentrale Dienstvorschrift 37/10 "Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr" (kurz: ZDv 37/10) macht genaue Regelungen, was wann, wie und wo erlaubt ist. In den einzelnen Absätzen (siehe eckige Klammern) heißt es sinngemäß dazu:

 - Aktiven Soldaten ist es grundsätzlich gestattet, außerhalb des Dienstes die Uniform zu tragen. [105]

- Wenn man in seiner Freizeit außerhalb militärischer Anlagen uniformiert herum laufen möchte, dann ausschließlich im Dienstanzug (Ausgehanzug). [105]

- Der Ausgang in Uniform ist aber erst dann erlaubt, wenn "ausreichend über die Grundregeln des Verhaltens in Uniform in der Öffentlichkeit" unterrichtet wurde. Das bedeutet in der Regel, dass dies erst nach der "Grußabnahme" gestattet ist.

- Die Uniform darf nicht bei der Ausübung öffentlichen Ehrenämter o.ä. sowie beim Besuch politischer Veranstaltungen (z.B. Parteitagen) getragen werden. [112 f.]

- Der Feldanzug (Kampfanzug) darf lediglich während der An- und Rückfahrt zum Dienstort (morgens- und nachmittags/abends) oder während Heimfahrten (i.d.R. Freitags und Sonntags) getragen werden - und das auch nur, wenn der Disziplinarvorgesetzte dies gestattet hat.

keine ahnung, was AGA ist,

Es gibt die  Zentrale Dienstvorschrift 37/10 "Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr", kurz: ZDv 37/10. Sie macht genaue Regelungen, was wann, wie und wo erlaubt ist.

Das ist die Abkürzung für die Allgemeine Grundausbildung :)

Nein, das ist kein angemessener Anlass für die Uniform.

Alles klar, danke :)

Bitte die Vorschrift studieren...

@RWenske

Es ist erlaubt, aber ich bin dennoch der Meinung, dass das kein angemessener Anlass ist.