Muss mein Vater während der Grundausbildung bei der Bundeswehr weiterhin Unterhalt zahlen?

5 Antworten

Dem Grunde nach ja da es sich um die Erstausbildung handelt. Allerdings dürften Sie als Soldat nicht unterhaltsrechtlich bedürftig sein, sprich sie bekommen genug um für sich sorgen zu können. In der Regel ist von einen Bedarf von 735€ inclusive 300€ Wohnkosten auszugehen.


Während des Wehrdienstes hast du keinen Unterhaltsanspruch. Du bist ja bei voller Kost und Logis Soldat (also berufstätig).

Bei Aufnahme des Studiums musst du deinen Unterhalt wieder geltend machen.

Was ändert sich denn wenn er ein Studium macht? So wie ich das lese geht er bei der Bundeswehr studieren.

@Vongame

Dann wäre er ja weiterhin Soldat und hat ebenfalls keinen Unterhaltsanspruch mehr.

@Vongame

Es ist ein Unterschied zwischen der Uni München und der Bundeswehrhochschule München.

Nein. Erst wieder, wenn du studierst...

Er muss dir keinen Unterhalt mehr zahlen, weil du dann genug verdienst und dich nicht in einer Ausbildung befindest (die militärische Ausbildung zählt nicht als Berufsausbildung).

Ironischer weise zählt das Studium allerdings dann als Berufsausbildung, dein Vater wird dann also wieder unterhaltspflichtig, selbst wenn du beim Bund für 2000€ netto studierst.^^ Du hast dann übrigens auch wieder Anspruch auf Kindergeld vom Staat, auch ein Hohn eigentlich aber so ist es.

Wenn du Grundwehrdienst machst, nein. Wenn du dann in München studierst ja - es sei denn du studierst über die Bundeswehr, dann nein.