3 Antworten

Da werden zwei verschiedene Sachen in einen Topf geworfen ...

Das eine ist der 'Dieselskandal'. Hier geht es darum dass der Hersteller (in diesem Fall zunächst mal nur VW) den Kunden arglistig getäuscht hat.
Damit hat man - über das normale Rückgabe/Garantie/Gewährleistungsrecht hinaus - erweiterte Rechte, vor allem was die Fristen angeht.

Das andere - was der Artikel beschreibt - sind formaler Fehler in manchen/vielen Kreditverträgen. Sei es weil bestimmte Klauseln nachträglich für unzulässig erklärt wurden, ob weil irgendwelche 'Belehrungen' im Vertrag fehlen. Das hat aber nichts speziell mit Automobilen zu tun.
Der Artikel bezieht sich nur auf den Spezialfall, dass ein manipulierter Wagen über eine unkorrekten Kredit finanziert wurde. In diesem Fall muss man sich nicht mit dem Verkäufer herumschlagen (und sich eine Nutzungspauschale anrechnen lassen) sondern kann 'einfach' den kompletten Kreditvertrag über die Bank rückgängig machen (und damit fällt die Nutzungspauschale auch flach)

Ob Dein Kreditvertrag betroffen ist, wirst Du als Laie kaum im Detail analysiert bekommen. Da musst Du wohl zum spezialisierten Anwalt.


Nein, kannst du nicht.

Diese Widerrufe haben zudem auch nicht das Geringste mit dem Dieselskandal zu tun, sondern mit einer unzulässigen Widerrufsklausel in den Kreditverträgen über die die VW-Bank (alternativ andere Konzernfirmennamen) aus verschiedenen Jahrgängen.

Kannst du gar nicht... nur wenn das Auto die Schadstoffklasse nicht einhalten kann hast du rechliche Möglichkeiten