Deutscher pass aber türkischer Ausweis?

1 Antwort

Da du nach dem 1.1.2000 geboren wurdest, greift bei dir das Optionsmodell. Das bedeutet: "Wenn du beide Staatsbürgerschaften hast, so musst du dich beim erreichen der Volljährigkeit für keines der beiden entscheiden, sondern darfst beide Staatsbürgerschaften behalten."

Du darfst legal beide Pässe bzw. Ausweise beantragen und besitzen.