Destillieren in Deutschland verboten?

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In Deutschland dürfen für private Zwecke ausschließlich Destillen mit einer Größe von bis zu 0,5 Litern ohne Zollanmeldung frei ver- bzw. gekauft werden.

Man muss auch malbei "Rechliches" nachsehen.

Steht doch sogar auf der Seite unter Rechtliches:

In Deutschland dürfen für private Zwecke ausschließlich Destillen mit einer Größe von bis zu 0,5 Litern ohne Zollanmeldung frei ver- bzw. gekauft werden. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen finden sich in der Brennereiordnung (Anlage zur Branntweinmonopolverordnung). Dort sind insbesondere die §227 und §229 einschlägig.

Wenn Sie mit den Destillen Ihren eigenen Schnaps brennen möchten, so empfiehlt es sich, das Branntweinmonopolgesetz in Augenschein zu nehmen. Das private Schnapsbrennen ist in Deutschland nur Inhabern eines Brennrechts erlaubt. Nähere Informationen hierzu kann Ihnen auch Ihr zuständiges Zollamt geben.

Sollte alles erklären

  1. Sie können eine Destillieranlage oder ein Brenngerät erwerben (ggf. dem Hauptzollamt anzeigen) 2. Sie können damit ohne Weiteres Wasser destillieren. 3. Sie dürfen auch unter Verwendung von bereits versteuertem Alkohol (Sprit, Branntwein) Himbeergeist und andere Geiste herstellen (der Zollstelle anzeigen,kostet nichts). 4 Sie können bei der Likörherstellung angefallene Mezerationsrückstände destillieren. 5. Wenn Sie Schnaps herstellen wollen, benötigen Sie eine zollamtliche Genehmigung (Quasibrennrecht) und müssen den Schnaps versteuern (beim HZAStuttgart*
SlowXp  30.12.2017, 12:05

Ich mache für ein Halbjahresprojekt eine Schnapsdestille, darf man dann auch echten Schnaps brennen oder ist das Verboten? (natürlich wird der Schnaps danach ordnungsgemäß versorgt.)

Man kann sie benutzen, unter bestimmten Bedingungen.

Die Anlagen dürfen eine gewisse Größe (ein halber Liter?) nicht überschreiten. Und man muß damit zu irgendeiner Behörde (Zollamt?) gehen, dafür bezahlen, und die Anlage verplomben lassen...

Alles andere wäre in der Tat illegal.

Destillieren für den privaten Gebrauch ist unter Aufsicht des Zolls erlaubt. Ist die Jahresmenge erreicht, wird die Anlage wieder vom Zoll bis zum nächsten Brand verplombt.