Bepfandung wenn Getränkedosen aus dem Ausland nach Deutschland verkauft werden?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wer in Deutschland eine mit Pfandpflicht belegte Verpackung (z. B. Dosen) in Verkehr bringt, muß Pfand erheben.

Bei importierten Einwegprodukten aus dem Ausland ergibt sich ebenfalls eine Pfandpflicht.

In diesem Fall muss derjenige, der das Produkt einführt ein Pfandkonto einrichten und das Pfandsiegel sowie einen EAN-Code anbringen lassen - durch DPG-Aufkleber - z.B. bei der Kennzeichnung geringer Stückzahlen oder zur Kennzeichnung von Importware (die Beauftragung erfolgt bei von der DPG für den Vertrieb von DPG-Aufklebern zugelassenen Dienstleistern)

ja glaub schon