Rechnung/Quittung als Privatperson erstellen?

4 Antworten

Als Privatperson kannst und darfst du Rechnungen ausstellen. Das einzige worauf du achten musst, ist, dass du die Mehrwertsteuer nicht gesondert aufführst, wie man es von gewerblichen Rechnungen kennt. Ob du den Kaufpreis und die Versandkosten getrennt aufführst, ist deine Sache.

musst du eigentlich nicht, die bestätigungs email von ebay, dass sie einen artikel am datum für summe x gekauft hat, reicht ihr als quittung aus.

soweit ich weiss, darfst du als privatperson keine rechnungen schreiben. eine quittung kannst du ihr erstellen, sehe es aber als unnötig an.

Doch darf er. Er darf nur die Mehrwertsteuer nicht gesondert ausweisen.

@Portifex

ok dann darf erst, wusste ich halt nicht. wüsste aber nicht warum ers machen sollte.

wenn mich jemand bei ebay danach fragen würde, würde ich es ihm nicht quittieren oder eine rechnung schreiben, da alles in der ebay bestätigungs mail steht... versandkosten, kosten der ware, ggf. mehrwertsteuer...

Als Privatperson darfst du das machen, wie du willst. Du darfst allerdings keine Mehrwert-steuer auswerfen, da du ja auch keine abführst.

Versandkosten sind nur dann gesondert aufzuführen, wenn sie auch anfallen. Und zwar in der Höhe, in der sie anfallen. Sie sind dann nämlich durchlaufender Posten.