Der Herd ist eingebrannt, mein Vermieter will dass ich ihm Geld gebe, damit er ihn ersetzen kann. Wie viel Kaution darf er einbehalten?

14 Antworten

Wenn das tatsächlich auch nur annähernd so alt ist, dürfte er ungefähr gar nichts einbehalten. Mit 30 Jahren ist die Nutzungsdauer lange durch und er muss in einen neuen Herd investieren.

Er darf gar keine Kaution einbehalten und Du musst das auch nicht ersetzen.

Nach 30 Jahren sieht ein Herd nun mal so aus.

Wenn das Teil tatsächlich über 20 Jahre alt sein sollte, würde ich mich auf nichts einlassen.

Nicht dein Problem, sondern normaler Verschleiß.

Wicht678  23.12.2020, 20:40

das ist kein Verschleiß.

Felixsenior  23.12.2020, 20:45
@Wicht678

Einen Herd nach fast 30 Jahren - falls die Angaben stimmen - kann man nur noch entsorgen, selbst wenn er von einer guten Marke stammt.

Schon aus Sicherheitsgründen würde ich ihn austauschen.

Ich halte solch eine Forderung für einen Zumutung und Abzocke.

Beweise sichern, also Typschild mit Nummer fotografieren etc, dann kann man nachweisen, aus welchem Produktionsjahr der alte Hund stammt.

Wicht678  23.12.2020, 21:57
@Felixsenior

Meine Herdplatte ist 33 Jahre alt und sieht noch absolut super aus. Da ist nichts dran auszusetzen. Kein Grund die auszutauschen.

Aber eingebrannt ist kein verschleiß.

Felixsenior  23.12.2020, 22:04
@Wicht678

Das mag so sein in Einzelfällen wenn man so etwas pflegt und eben auch selbst bezahlen muss.

Wir (und auch mein Jüngster)n haben unsere Küchen jeweils nach etwa 25 Jahren komplett erneuert.

Wicht678  23.12.2020, 22:18
@Felixsenior

eingebrannt zeugt nun nicht von einigermaßen ordentlichen Umgang mit dem Herd. Das muss niemals sein.

Felixsenior  23.12.2020, 23:33
@Wicht678

Ich zitiere mal NoNam:

Der Herd hat einen Wert von 0,- Euro. Wenn der Herd/Ofen mitvermietet wurde, schuldet der Vermieter Dir jetzt einen funktionsfähigen Ofen/Herd.

So sehe ich das auch.

Wenn ein Schusselmieter den Herd nach wenigen Jahren so hinterlassen würden, müsste er auch bei mir bezahlen.

krassdodel 
Fragesteller
 23.12.2020, 20:41

Es sah bevor ich eingezogen bin (vor einem Jahr) noch komplett in Ordnung aus, also es lag schon wirklich an mir

NonNam  23.12.2020, 20:55
@krassdodel

Völlig egal. Ein 30 Jahre alter Herd hat einen Restwert von 0,- Euro.

Der Herd hat einen Wert von 0,- Euro. Wenn der Herd/Ofen mitvermietet wurde, schuldet der Vermieter Dir jetzt einen funktionsfähigen Ofen/Herd. Du hast da so oder so nichts zu zahlen.

Mach es am besten sauber. Verbrannte Nahrungsmittel können sich in Glas nicht einbrennen. Das ist nur eine Schicht, die da draufliegt.

Es gibt spezielle Kraftreiniger für den Küchenbereich, genau für diesen Zweck.

Zusätzlich funktioniert auch gut ein Schmutzradierer (zum Beispiel von Meister Proper), weil das auch garantiert nicht kratzt. Bei den beschichteten Haushaltsschwämmen darfst du dagegen nicht die Kratzigen nehmen, und die anderen sind vielleicht nicht stark genug.

Wenn du das Ceranfeld zerkratzt hast, ist es nicht so gut, aber sauber sieht es auch dann viel besser aus.

Havenari  23.12.2020, 23:25

Ceranfelder haben mit Glas genau nichts zu tun, und speziell Zucker kann sich ganz prima in das Gefüge des Materials einbrennen. Kriegt man nie mehr raus.

verreisterNutzer  23.12.2020, 23:34
@Havenari

Ceran ist Glas. Es hat also doch etwas damit zu tun. ("Ceran" ist einfach ein Markenname der Schott AG für temperaturwechselbeständiges Glas).

Dein Kommentar trifft also nicht zu. Vielleicht meinst du etwas anderes. Bitte informier dich mal.

imager761  24.12.2020, 10:04
@Havenari
Ceranfelder haben mit Glas genau nichts zu tun

Falsch: Ceran ist der Markenname der Schott AG für temperaturwechselbeständiges Glas mit hoher Wärmestrahlungsdurchlässigkeit bei gleichzeitig geringer Wärmeleitfähigkeit sowie hohe Temperaturwechselbeständigkeit.

imager761  24.12.2020, 09:39

Das ist falsch. Hält man die Oberfläche nicht penibel sauber und versiegelt sie mit poliertem Ceranfeldreiniger, verwendet hingegen falsche Reiniger, meist Spülmittel oder Badreiniger, können sich deren Fett und Kalk durchaus prima einbrennen und sind nie mehr rückstandfrei zu entfernen :-O

Die falsche Pflege, die den Eigentüpmer übrogens ebenso zu Schadensersatz berechtigt, erkennt man an regenbogenfarbigen Flecken.

Verbrannte Nahrungsmittel können sich in Glas nicht einbrennen.

Das ist falsch. Wenn Zuckerhaltiges überkocht, entstehen feinste Löcher, in denen der Schmutz für Schaber und Schwamm unlösbar haften bleibt.