Darf der Vermieter mehr als die Kaution verlangen?

9 Antworten

Wie ist das denn im MV geregelt?

Da wird sich aber der VM freuen, von Euch einen Renovierungs-Freibrief zu bekommen.

Eins ist amtlich, der VM wird evtl. entstehende Zusatzkosten (die über Eure Kaution hinausgehen) NICHT selber zahlen. Warum auch....

wir ziehen aus einer Wohnung aus die einer Renovierung bedürftig ist. Leider haben wir nicht die finanziellen Mittel sowie auch nicht die fachlichen Kenntnisse um entsprechend sauber zu renovieren. Wir haben mit dem Vermieter vereinbart dass er die Kaution nutzt um einen Profi anzuheuern der die Wohnung fachgerecht in einen wiedervermietbaren Zustand versetzt.

Ihr habt also Eure Verantwortung und Euer Recht zur Schadensbeseitigung abgegeben.

Nun glauben wir aber dass die Kaution nicht reicht um den Fachmann zu bezahlen.. darf der Vermieter uns die restlichen Kosten in Rechnung stellen?

Natürlich darf er das.

Oder ist die Sache mit der Kaution beglichen und falls mehr Kosten anfallen muss der Vermieter sie selbst tragen?

Da hätte man schon eine genaue individuelle Vereinbarung machen müssen, dass Ihr nur bis zur Kautionshöhe haftet.

Wurde die Renovierung denn schon durchgeführt?

Habt Ihr das schriftlich vereinbart?

Jetzt mal Grundsätzliches:

Man muss nur renovieren, wenn es vertraglich wirksam vereinbart und wenn es erforderlich ist.

Dann schaut man nach bzw. lässt den Mietvertrag auf unwirksame Klauseln zu Schönheitsreparaturen überprüfen, denn unwirksame Klauseln erlauben es, das man nur besenrein hinterlassen muss. (Ausnahme: Wände mit grellen Farben; die muss man immer streichen.

Bei Schäden an der Mietsache ist lediglich der Zeitwert zu bezahlen.

Wer nachweislich in eine unrenovierte Wohnung gezogen ist und dafür kein Mietnachlass erhalten hat, muss bei Auszug nicht renovieren.

Ich würde mit dem Vermieter nochmal reden, dass Ihr selber Jemanden beauftragt, falls er noch nicht renoviert hat!

Vielleicht wäre es gut mal einen Anwalt um rat zu fragen.

LG

johnnymcmuff



ja,dass darf er. Ihr müsst die Wohnung in einem renovierten Zustand übergeben. Wenn die Kaution nicht aussreicht, dann müsst ihr den Rest bezahlen.

Natürlich darf er sie euch in Rechnung stellen. Er muss ja nicht für "Schäden" aufkommen, die ihr in der Wohnung hinterlassen habt.