Kann der Vermieter die Kaution einbehalten,trotz nachmieter bei noch 2 monaten kündigungsfrist?

13 Antworten

  1. Er hätte einen Nachmieter? Schön, aber an wen er vermietet, bestimmt immer noch er selbst. Hast du ihm den potentiellen Nachmieter angeschleppt?

  2. Der Vermieter kann die Kaution bis zu 6 Monate einbehalten, einen Teil davon auch bis zur Jahresabrechnung.

Die Kaution hat doch nix mit der Miete zu tun. Das ist doch eher zur Verrechnung von ev Schäden bzw nicht ordnungsgemäßer Übergabe und noch zu zahlenden Nebenkosten.

Zweimal Miete kassieren wäre nicht statthaft wenn er den Nachmieter akzeptiert hat, was er nicht müßte.

Aber von jetzt auf gleich muß keine Kaution rückgezahlt werden, jedenfalls nicht die gesamte.

Wie lange der Vermieter die Kaution einbehalten kann, hat ABSOLUT NICHTS damit zu tun, ob es einen Nachmieter gibt oder nicht. Wie kommst du auf diese Idee?

Solange dein Mietvertrag läuft, musst du auch Miete zahlen. Ob er einen Nachmieter hätte (ich nehme an, weil du einen gefunden hast) ist völlig egal, erst wenn er einer früheren Kündigung zustimmt (z. B. weil er die Wohnung wirklich neu vermietet), musst du keine Miete mehr zahlen.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen von dir genannten Nachmieter zu akzeptieren. Wenn du also deine Miete einfach nicht mehr zahlt - dann darf er das mit der Kaution verrechnen. Er muss das nicht mal tun, er kann die Miete auch einfach so eintreiben.

a das mit den 6 monaten ist mir ja bewusst.da hab ich mich vieleicht falsch ausgedrückt.er will sie direkt verrechnen!!!laut mietvertrag hätte ich zb nicht renovieren müssen.hab es aus wohlwollen aber doch getan,da ich im dez mit ihm telefoniert hatte,und er meinte,das er sich den zustand der wohnung ansehen will,um zuwissen,ob er diese direkt weitervermieten könnte.

nun beanstandet er aber zb vergilbte türen und fenster (rauchen) und würde am liebsten die ganze wohnung auf meine kosten sanieren.ich sagte ihm ich hätte einen nachmieter der sofort einziehen würde,,so wie die wohnung jetzt is.

er meinte er könne dennoch ablehnen,an wen er vermietet,und er würde dann die kaution dazu nutzen ,entweder die zwei übrigen monate der kündigunsfrist zu tilgen,,oder aber die wohnung zu sanieren.

ich muss dazu sagen,das ich die wohnun nicht in unrenoviertem,sondern in katastrophalem zustand übernommen habe...die ganze substanz in dem haus is extrem marode....da kam einem der putz entgegen mit 1,5 metern durchmesser,,und bestimmt 15 cm tiefe.

er zahlte mir damals zum einzug 800 euro extra die ich selbst zum renovieren nutzen sollte..das is jetzt kanpp 7 jahre her

@stawacz

Die Wohnung war also bei Deinem Einzug in schlechtem Zustand? Hast Du die 800 € dann auch genommen, um die Wohnung zu renovieren?

Dass ein Nachmieter die Wohnung so nehmen würde, wie sie jetzt ist, bedeutet doch nur, dass Du den jetzigen Zustand, der zumindest teilweise von Dir mit verursacht wurde, gerne auf den nächsten abschieben willst.

Ich nehme an, beim Einzug wurde ein Übergabeprotokoll gemacht. Dabei wurden Mängel festgestellt. Für die selbständige Behebung der Mängel durch Dich, wurde Dir ein Geldbetrag gegeben. Damit bzw. nach der von Dir veranlassten Sanierung waren die Mängel weg. Zumindest hast Du wohl keine mehr gemeldet. Der Vermieter muss also jetzt davon ausgehen, dass Dir die Wohnung damals ordentlich übergeben wurde. Wurde den nach Deiner Renovierung noch mal eine Abnahme gemacht, um festzuhalten, was ggf. immer noch nicht in Ordnung war? In welchem Zustand waren z. B. Türen und Fenster? Waren sie schon so vergilbt oder? 7 Jahre starkes Rauchen in einer Wohnung reichen vollkommen aus, damit Türen und Fenster vergilben. Fehlen Dir schriftliche Beweise über den Zustand Deiner Wohnung bei Deinem Einzug bzw. nach Deinen Sanierungsarbeiten, hast Du in der Tat schlechte Karten.

Auch wenn Du lt. Mietvertrag nicht renovieren musst, für Schäden musst Du dennoch aufkommen. Vergilbte Türen und Fenster durch starkes Rauchen muss der Vermieter nicht hinnehmen. Dafür allein wird wohl die Kaution drauf gehen. Selbst wenn Dein Nachmieter alles so akzeptieren würde, wie es jetzt ist, musst Du zumindest soviel an den Vermieter zahlen, wie notwendig ist, um die Türen und Fenster wieder in Ordnung zu bringen.

Unter diesen Umständen brauchst Du Dir keine Gedanken darüber zu machen, wann Du die Kaution zurück bekommst. Im übrigen darfst Du diese auch nicht abwohnen. Du musst Miete zahlen, bis zum Ende der Kündigungsfrist oder bis ein anderer Mieter einzieht, wenn das vorher der Fall sein sollte.

Erst nach Ablauf der KF und weiterer 6 Monate (Prüfungsfrist des Vermieters) kannst du die Rückzahlung der K. fordern. Danach darf er, bei einer ausstehenden Betriebskostenabrechnung, das dreifache der monatlichen Vorauszahlungen zurückbehalten.