Darf mein Vermieter Teile der Kaution wegen schlechter Reinigung des Treppenhaus einbehalten?

6 Antworten

Darf sie nicht. Theroetisch darf man sich zwar auch während des Mietverhältnisses an der Kaution bedienen, aber nur dann, wenn die Forderung unstrittig ist, d.h. wenn beispielsweise ein gerichtlicher Titel vorliegt.

In deinem Fall ist das aber unklar/strittig, da Du die Reinigung ja offensichtlich gemacht hast.

Letztendlich ist der Vermieter in der Nachweispflicht, dass Du die Reinigung nicht durchgeführt hast.

Warum so umständlich? 🤔

Soll sie doch gleich versuchen bar diese 15€ zu kassieren.

Und Du sagst ihr, erst mal gucken ob das 15,00€ wert ist und dass sie diese Einnahme aber auch angeben und versteuern muss.

Dazu besteht absolut keine rechtlich gedeckte Veranlassung. Werte das Geschwätz als Schuss vor den Bug und mach pünktlich die HO.

Im Übrigen: Während der Mietzeit ist die Kaution tabu. Sie darf nach Mietende für unstrittige Schadenersatzforderungen in Anspruch genommen werden.

Nein, darf sie nicht. Die Kaution ist ausschließlich für die Finanzierung von Schäden, die beim Auszug vorhanden sind.

Dazwischen hat der/die VermieterIn nicht das Recht in irgendeiner Form "anzufassen"

Kann er nicht. Das wäre schon hart an der Grenze zur Veruntreuung oder Unterschlagung.

Er kann maximal eine bessere Reinigung des Fluhres anmahnen, eine Frist setzen, bei Nichterfüllung einen Putzservice holen und das auf deine Nebenkosten drauf schlagen.