Neuer Herd oder Ersatz vom Vermieter?

3 Antworten

Solange der Herd funktioniert muß der Vermieter gar nichts machen.

Aber was Du machen kannst ist Dir auf eigene Kosten einen neuen besorgen und den alten aufbewahren. Bei Auszug kannst Du Deinen neuen mitnehmen und den alten wieder einbauen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Würde die Küche gemietet oder wurde sie überlassen?

Es stellt einen Mangel da, wenn man nichts einstellen kann. Die Frage ist nur ob das über sogenannte Kleinstreparaturenregelungen schon abgedeckt ist? Solche Griffe kosten nicht die Welt.

Ich habe die Wohnung angemietet sprich die gesamte Küche auch. Der Herd war im Mietobjekt schon vorhanden.

ist der Herd Teil der Mietsache oder stand der nur da (vom Vormieter dagelassen)

wenn der Herd nicht Teil der Mietsache ist (siehe Mietvertrag) - muss der Vermieter gar nichts

wenn er Teil der Mietsache ist, muss der Vermieter bei Nichtfunktion (Schaden) ersetzen - der Herd funktioniett aber ... man kann sofar auf dem Foto noch Gradzahlen erkennen - also könnte man die restlichen ergänzen (Problem gelöst) oder für wenige Euro einen neuen Knopf besorgen (Kleinreparatur)