Darf mein Vermieter die Kaution einbehalten wenn er sowieso renovieren will?
Unser Vermieter hat das Haus von außen renoviert und energetisch modernisiert. Daraufhin hat er angekündigt, dass alle Wohnungen bei Mieterwechsel auch innen renoviert werden sollen (neuer Boden, Fenster, Türen, neue Sanitäranlagen,...). Nun ist es so, dass unsere Türe kaputt gegangen ist. Wenn er so oder so eine neue einbauen will, kann er dann trotzdem Geld von der Kaution behalten, weil die alte beschädigt ist ?
Über antworten würde ich mich sehr freuen :)
5 Antworten
Ob der Vermieter nach deinem Mietende eine neue Tür einsetzen will oder nicht ist völlig irrelevant, Du hast die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben.
Übrigens ist die Kaution nicht nur für Schäden gedacht.
Sie kann u. a. auch für Mietrückstand und Nachzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen die noch nicht fällig sind und bei denen eine Nachzahlung zu erwarten ist verwendet werden.
Selbstverständlich kann er deine Beschädigung der Mietsache zum Zeitwert ersetzt verlangen und dafür die Kaution hernehmen.
Schliesslich haben alte Zimmertüren, meist aus Volholz und wertigen Kassetten, in unbeschädigtem Zustand einen Verkaufswert und finden Käufer :-)
G imager761
Selbstverständlich kann er das. Wieso sollte er es hinnehmen, dass ihr eine Tür kaputt macht und den Schaden dann nicht ersetzt?
Meldet den Schaden Eurer Privathaftpflichtversicherung. Diese wird erst einmal festlegen, wieviel sie erstattet.
Du hast diese Tür wehrend der Mietzeit beschädigt, also zahlst Du auch die Rep. ob er danach die Tür austauscht ist dabei nicht Entscheidend.
Wenn ihr sie nicht in den Zustand der Abnutzung des Alters der Türe, darf er das. Er kann ja gebrauchte Dinge, wie Türen oder Fenster, gebraucht verkaufen. Kaputte Türen sind aber sicher nicht zu verkaufen