deckenplatten entfernen?

4 Antworten

Hallo! Ich ziehe jetzt aus meiner mietwohnung aus und habe noch einen DDR-Mietvertrag. Da steht drin,das die Wohnung nur besenrein übergeben werden muß, also nicht neu tapezieren oder malern. Jetzt verlangt aber der vermieter, das ich die deckenplatten aus allen räumen abmache. Hat er recht??? Vielen dank im voraus - chris

Der Vermieter kann verlangen, dass der Urzustand wieder hergestellt wird.

MfG

Johnny

"Experten"-Antwort....

Bitte, Herr Experte,  mal darauf eingehen, inwieweit für Altverträge, die vor dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik geschlossen wurden, DDR-Recht anzuwenden ist, und inwieweit ddierartige Einbauten gesellschaftlich sogar gewünscht waren und nach der DDR-Recht wohl in keinem Fall der Rückbau gefordert worden wäre, mithin also auch jetzt nicht zu fordern ist.

@Rambay

Bitte, Herr Experte,  

Sarkasmus?

Unmissverständlich wäre es, wenn Du schreibst:

Hallo johnnymcmuff

mal darauf eingehen, inwieweit für Altverträge, die vor dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik geschlossen wurden, DDR-Recht anzuwenden ist,

Das hat der BGH entschieden das Altmietverträge  wirksam sind und z.B. die kürzeren Kündigungsfristen von zwei Wochen gelten.

und inwieweit ddierartige Einbauten gesellschaftlich sogar gewünscht waren und nach der DDR-Recht wohl in keinem Fall der Rückbau gefordert worden wäre, mithin also auch jetzt nicht zu fordern ist.

Was nicht vertraglich vereinbart wurde, muss im Zweifelsfall entfernt werden.

Bei der Frage eines vorhanden Tppichbodenn warst du noch genau gegenteiliger Meinung, du "Mietrecht-Experte" :-O

Richtig ist: Sofer nicht ausdrücklich anders bestimmt, ist der bei Mietbeginn vorhandene Zustand Gegenstand der Mietsache.

@imager761

Alte Sachen, rauskramen, das könnte ich von Dir auch,Du "Mr. ich weiß alles".

Anscheinend hast Langeweile.

Kehre erst mal vor Deiner eigenen Tür und korrigiere Deine Fehler.

Ach ja, DU machst ja nie Fehler. -:-

Jetzt verlangt aber der vermieter, das ich die deckenplatten aus allen räumen abmache. Hat er recht???

Waren die Deckenplatten bei Mietbeginn, gar Besichtigung schon vorhanden? Hat der VM ausdrücklich etwas anderes hierüber bestimmt? Etwa, das sie vom Vormieter übernommen wurden?

Grds. gilt: Der vorhandene Zustand ist Gegegenstand eures MV. Die Platten gehören demnach zur Mietsache und müssen vom M nicht entfernt werden. Es dürften sich bestimmt Zeugen oder Fetenbilder finden, die diesen vertragsgemäßen Zustand der Wohnung mit Deckenverkleidung bei Mietbeginn bestätigen?

Darauf käme es aber nicht an: Wenn der VM etwa anderes will, soll er Beweis antreten, dass die Platten nach Mietbeginn von dir angebracht oder vom Vormieter übernommen wurden und deswegen rückgebaut verlangt werden können :-O
Andernfalls droht ihm Klagabweisung :-)

G imager761

Du braucht absolut Garnichts machen... Besenrein heist einmal durchfegen.

Wichtig Renovierungsfristen müssen eingehalten worden sein... dann brauchst du weder Tapezieren , Malern noch irgendetwas abreissen...

Lass dem Vermieter doch mal nen schönen Brief mit Gerichtsurteilen dazu vom Anwalt schicken.. :-)

Das zieht dann. Übrigens du bist auch nicht verpflichtet ein Übergabeprotokoll zu unterzeichnen. :-) Reden einem die Vermieter ja auch immer ein und meinen andernfalls kannst du Ihnen die Wohnung nicht übergeben :-) Es reicht im bei sein eines Zeugen Ihm einfach den Schlüssel in den Briefkasten zu werfen.

Da gabs genug Urteile zu.

Du braucht absolut Garnichts machen.

Bauliche Veränderungen hat nichts mit Renovierungsklauseln zu tun.

Vermieter kann den Rückbau verlangen:

Jedem Mieter ist grundsätzlich dringend zu raten, vor der Durchführung von baulichen Maßnahmen (auch Austausch von Armaturen, Sanitäteinrichtungen, Böden) eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter darüber abzuschließen. In einer solchen Vereinbarung sollte geregelt werden, wie beim Auszug aus dem Mietobjekt zu verfahren ist, denn sonst besteht die Gefahr, dass der Mieter nicht nur alle getätigten Investitionen verliert, sondern darüber hinaus auch noch zum Rückbau verpflichtet ist. Natürlich ist auch eine entsprechende mündliche Vereinbarung wirksam, allerdings ergeben sich häufig später Schwierigkeiten, wenn es um den Nachweis geht, was Inhalt der Vereinbarung ist. Beteiligt sich der Vermieter an den Kosten oder übernimmt diese ganz, so ist davon auszugehen, dass der Vermieter die Baumaßnahme genehmigt hat und auf eine Rückbaupflicht durch den Mieter verzichtet hat (siehe auch Ausnahmen von der Rückbaupflicht weiter unten). Rückbau bedeutet Wiederherstellung des früheren Zustandes des Mietobjektes. Eine bloße Genehmigung der Ein- oder Umbauten durch den Vermieters genügt nicht: Die Genehmigung einer Umbaumaßnahme des Mieters bedeutet grundsätzlich nicht den Verzicht auf Rückbauansprüche nach Beendigung des Mietverhältnisses (LG Berlin, Urteil vom 23. Juli 2001, Az: 67 S 559/00). Gibt es keine Vereinbarung, so ist der Mieter im Mietrecht grundsätzlich dazu verpflichtet, die Wohnung oder das Gewerbeobjekt bei Auszug und Rückgabe an den Vermieter in den ursprüglichen Zustand zu versetzen. Der Mieter ist also nicht verpflichtet, für den Rückbau Neuteile zu verwenden. Nur der ursprünglich beim Einzug bestehende Zustand wird geschuldet, die Rückbaupflicht soll nicht zu einer Bereicherung des Vermieters führen. Das kann dennoch in vielen Fällen teuer werden. Das Mietobjekt ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem sich bei Vertragbeginn befand (BGH Urteil v. 23.10.1985, WM 1986,57). Zu den Ausnahmen siehe weiter unten.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/rueckbaupflicht.htm

@johnnymcmuff

Ordnen wir mal Deckenplatten ala Styropor in die Kategorie "Tapeten".. dazu hatte ich grad auch nen Urteil gesehen vor Kurzem...Keine "Bauliche Veränderung" so stands da drinne.

Deckenpanele wäre hier etwas anderes...:-) Da hier das ganze etwas mit "BAU" zu tun hat und Festanbringung mit Schrauben ..Dübeln ..ggf Wärmedämmung und Einbauleuchten und und und...

Styroporplatten ca 4mm dick werden geklebt und sind wie Tapeten zu handhaben :-)

Bei Auszug hat der Mieter alle von ihm eingebrachten Sachen aus der Wohnung zu räumen.

Das hat nichts mit Renovierung zu tun.