Wohnung bei Auszug streichen? - Kaution?

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In meinem Mietvertrag steht nur folgender Satz: " Die Wohnung wird renoviert übergeben, Wände und Decken sind weiß - in diesem Zustand soll die Wohnung zurück übergeben werden."

Wenn alles noch i. O. ist brauchst Du nur gründlich ausfegen.

Normale Abnutzung hat der VM zu dulden.

Hier ganz viele Infos zum Thema

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/schoenheitsrep.htm

Die für Dich wichtigste:

Klausel mit Endrenovierung:

Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 3. Juni 1998 - VIII ZR 317/97, NJW 1998, 3114 = WM 1998, 2145 unter III 2 a m.w.Nachw.; vgl. auch BGHZ 101, 253, 268 f.) ist eine Regelung in einem vom Vermieter verwendeten Formularmietvertrag, die den Mieter verpflichtet, die Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schönheitsreparaturen renoviert zu übergeben, wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 BGB unwirksam

Es ist absolut üblich, dass eine Wohnung frisch ausgemalt übergeben wird. Gebrauchsspuren und Farbveränderungen (hinter Bilden, Möbeln) sind ja wohl sicher vorhanden, und Du möchtest wohl auch nicht in eine Wohnung einziehen, in der die Spuren des Vormieters noch sichtbar sind. Außerdem hast Du das ja auch im Mietvertrag schwarz auf weiß festgeschrieben und unterschrieben.

Außerdem hast Du das ja auch im Mietvertrag schwarz auf weiß festgeschrieben und unterschrieben.

Nicht alles was in Mietverträgen festge- und unterschrieben ist muß der Mieter auch machen.

Die Renovierungszeiten (streichen meist alle 3 Jahre) sind hier zwar nicht erreicht, aber wenn es so im Vertrag steht wirst Du wohl streichen müssen. Denn auch 1,5 Jahre sieht man den Farben meist an - vor allem, wenn Bilder und Möbel an den Wänden gestanden haben.

Geh am besten zum Mieterschutz, du bist nicht verpflichtet die Wände zu streichen, wenn sie nicht arg verschmutzt sind

du bist nicht verpflichtet die Wände zu streichen,..

Was denn würdest Du darunter verstehen, wenn laut Mietvertrag die Wohnung renoviert zu übergeben ist?

@Herb3472
Was denn würdest Du darunter verstehen, wenn laut Mietvertrag die Wohnung renoviert zu übergeben ist?

Das die Klausel schlicht unwirksam ist.

Welche arbeiten zu erledigen sind regelt im allgemeinen der Mietvertrag.(Löcher solltest du auf jeden Fall schliessen/spachteln)

Enthält der Mietvertrag unwirksame Klausen muss der Vermieter/Eigentümer selbst renovieren

BGH Az: VIII ZR 118/07 und VIII ZR 181/07.

Generell nach Auszug zum renovieren verpflichtet zu sein, ist z.B ungültig,da muss im Einzelfall entschieden werden,wär ja mies wenn man nach kurzer Mietzeit komplett renovieren muss.

Auch gesetzte fristen wie z.B alle 3 Jahre Bad,Küche usw auffrischen zu müssen sínd unzulässig.

Sollten Räume allerdings in Farben gestrichen sein, die dem Vermieter das weitervermieten der Wohnung erschweren,kann er verlangen das neutrale Farben aufgetragen werden. Bunt heisst da nicht unbedingt "nicht neutral",solltest du aber ein Grufti sein der alles schwarz hat und im Sarg schläft kann er dies schon verlangen.

Ebenfalls unzulässig sind schwammige Klauseln, die keine genauen Angaben zu den vom Mieter zu erbringenden Leistungen machen - wenn es beispielsweise heißt, man müsse die Wohnung "wie überlassen" oder "in vertragsgemäßen Zustand" übergeben.

Hast du trotz ungültiger Klausen versehentlich schon renoviert,muss der Vermieter für die Kosten aufkommen.