Erfährt der alte Vermieter von Ummeldung/Abmeldung?

6 Antworten

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Automatisch bekommt er keine Mitteilung.

Allerdings kann sich der Vermieter beim Meldeamt erkundigen, wer alles in seinen Wohnungen/Anschriften gemeldet ist. Dort würde derjenige dann nicht mehr auftauchen.

Dafür brauch er aber ein rechtliches Interesse. Dieses wäre z.B. bereits die Änderungen von Abfallgebühren, die sich ja nach den gemeldeten Bewohnern richten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

danke

Nein, grundsätzlich erfährt es dein VM nicht und es meldet ihm auch niemand automatisch.

Rechne aber damit, dass das rauskommt z.B. auch durch andere Mieter die vllt. mit dem Nachfolger in Streit geraten !!! Dein VM hat das Recht zu wissen, WER in seinem Eigentum wohnt. Und bei berechtigtem Anliegen muss ihm das Einwohnermeldeamt darüber Auskunft erteilen. Die Folge wäre fristlose Kündigung wegen UNERLAUBTER GEBRAUCHSÜBERLASSUNG !

Es zieht nur jemand aus, nicht jemand neues ein..

@KondorRobin

Oh, sorry, das habe ich wohl nicht mitbekommen. Dann ist das schon ungefährlicher, nur verstehe ich dann nicht wer zahlt die Miete und wer ist überhaupt im Mietvertrag benannt. Undurchsichtig.

@pool56

Hat sich schon geklärt, der Mietvertrag bleibt auch nach einer Ummeldung unberührt

Ja, wenn der Ausziehende oder die verbleibende Person ihm das mitteilen.

Der Vermieter bekommt vom Meldeamt keine Mitteilung. Sie würde für ihn auch überhaupt nichts ändern, denn der Mietvertrag bleibt, wie er war bestehen. Die neue Meldeadresse wäre für den Vermieter allenfalls dann interessant, wenn die verbleibende Person die Miete nicht mehr bezahlt und er sich diesbezüglich an die weggezogene Person wenden will. Zunächst würde er wohl die ihm bekannte Anschrift wählen und wenn dann nichts passiert, der Sache näher auf den Grund gehen. Für einen gerichtlichen Mahnbescheid braucht er die neue Meldeadresse und die kann er sich dann am Meldeamt erfragen, weil er dann einen triftigen Grund dafür hat. Falls sich das Meldeamt dagegen sperren würde, könnte ihm ein Rechtsanwalt helfen.

Kleine Anmerkung:

Liegt keine begründete Auskunftssperre vor, braucht er keinen trifftigen Grund für eine Melderegisterauskunft. Er muss als gewerblichen Grund einen solchen angeben, ja. Was für ein Grund das ist, ist aber völlig egal-

@PissedOfGengar

Wir hatten den Fall, dass wir vom Meldeamt die Auskunft über die neue Adresse eines ehemaligen Mieters brauchten und diese wurde uns verweigert, obwohl wir angegeben haben, dass es um die ladungsfähige Anschrift für eine Gerichtssache geht. Unser Rechtsanwalt erhielt sie dagegen völlig problemlos.

@bwhoch2

Das war dann totaler Quatsch durch das Meldeamt. Nach § 44 des Bundesmeldegesetzes kann jeder über jeden eine Auskunft über die Adresse bekommen. Dafür muss kein besonderer Grund vorliegen. Wenn es um offene Forderungen geht, gibst du deine Daten an, die Tatsache, dass es um offene Forderungen geht, die Daten der gesuchten Person, und dass du die Auskunft nicht für die Direktwerbung oder den Adresshandel nutzen wirst. Dann können die dir die Auskunft nicht verweigern. Da hättest du gegen Beschwerde ienlegen und sogar gegen Klagen können. Aber was ist einfacher? Klagen, oder mittels Rechtsanwalt die Auskunft bekommen?

@PissedOfGengar

In dem Fall natürlich den Rechtsanwalt bitten, sich darum zu kümmern, der sowieso schon das Mandat hatte.

Aber danke für den Tipp.

@PissedOfGengar

Habe den 44er gerade selber Mal nachgelesen und auch ich möchte mich für deinen Tipp bedanken. Mein Meldeamt Kassel hatte mich einmal abgewiesen mit der "Begründung" es bedürfe eines besonderen nachzuweisenden Grundes. Bekam die gesuchte Adresse dann auch anders heraus.

Durch Auszug wird das Mietverhältnis nicht beendet, demzufolge bleibt vermieterseitig Alles beim Alten.

Nee, erfährt er nicht. Die Person die da auszieht, haftet aber weiterhin für Mietforderungen u.ä.