Ist eine Reinigungspauschale in einem Mietvertrag geltend?

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Die Pauschale, die nicht nur bei einem Auszug sondern in vielen Fällen auch bei Einzug verlangt wird, soll für die angeblichen Verschmutzungen in Treppenhaus, Aufzug und Fluren gezahlt werden.

Die Vereinbarung ist umstritten, aber erlaubt.

Eine Reinigungspauschale gibt es in einer Ferienwohnung. Wenn die Wohnung sauber ist, kann man sie nicht noch sauberer machen.

Es gibt tatsächlich derartige Vereinbarungen in Mietverträgen. Wenn nun ein Rechtsstreit angestrebt wird, ist die Chance sehr groß diesen zu gewinnen. Hier wird der Mieter unangemessen benachteiligt, wenn nachgewiesen werden kann, dass eine Reinigung nicht erforderlich ist. In diesem Fall würde sich der VM unzulässig bereichern. Ich gehe davon aus, dass ein Gericht die Forderung zurückweisen würde, sofern der Beweis erbracht wurde, dass die Reinigung nicht erforderlich war. Fordern Sie die gesamte Kaution ein. Lassen Sie sich vorher bescheinigen, vom Vm oder dessen Vertreter, dass eine Reinigung nicht erforderlich ist. Im Zweifelsfall reinigen Sie selber, unter Zeugen (Nachbarn usw.). Auch der Gang zum Mieterverein kann hier hilfreich sein. MfG

Aber es war keine Ferienwohnung!!! Soll das bedeuten, dass diese Klausel nicht rechtens ist und er mir den vollen Kautionsbetrag überweisen muss? Das Problem ist, dass es ja nicht offenkundig ist. Er hat mir ja keinen Schrieb unterschrieben, dass die Wohnung super sauber übergeben wurde... Was kann ich da jetzt machen?

Wenn die Reinigung offenkundig aufgrund des sauberen Zustandes der Wohung sinnlos wäre, dann kann die Reinigungspauschale nicht rechtmäßig verlangt werden. eine solche Verinbarung wäre in diesem Falle nicht rechtens! Bei Ferienwohnungen o.ä. verhält sich dies anders!