Vermieter verbietet mir tapezieren und streichen mit Latexfarben. Ist das rechtens?

8 Antworten

Alle Farben die Du streichst und alle Tapeten die Du anbringst sind Deine Sache, solange Du diese bei Auszug ohne Schäden rückstandslos entfernen kannst, bzw. wieder in einem hellen Ton streichen kannst. Desweiteren darfst Du alle Umbauten ausführen, solange diese bewegliche Dinge sind du wieder entfernen kannst ohne Schäden zu hinterlassen (Holzdecke, Laminat zum Beispiel). Außerhalb des Mietvertrags kann er natürlich eine schriftliche Vereinbarung mit Dir treffen, er ist nicht dumm und bringt diese Punkte ja nicht in den Mietvertrag, denn vertraglich wäre dies nichtig. Aber Du hast ja nur ein Schriftstück das Du das nicht solltst und keine Einwilligung unterschrieben. Also kannst Du ruhig renovieren und tapezieren und streichen wie Du willst.

Du hast die Kenntnisnahme eines Zusatzes zum Mietvertrag schriftlich bestätigt. Sofern in diesem Wisch der Wortlaut aufgeführt ist, ist das richtig so. Wenn Du auch noch eine Kopie dazu hast, umso besser.

Zusätze oder Änderungen zum Mietvertrag bedürfen der Schriftform.

Ist es ein neues Haus? - Dann auf jeden Fall ja; denn in den ersten 5 Jahren soll man die Wände atmen lassen; was eine Latexfarbe verhindert.

Abgesehen davon- hast du schoneinmal eine mit Latexfarbe gestrichene Tapete ( am Schlimmsten Raufaser!!!) entfernt? Dass macht eine Heidenarbeit und wahrscheinlich hat dein Vermieter Angst, dass du die Tapete nicht wieder entfernst, wenn du ausziehst.

Mit Latex dirkt auf den Putz streichen darfst du sowieso nie in einer Mietwohnung, da sich das nie mehr mit einer normalen Wandfarbe überstreichen lässt. Du müsstest dann die ganzen Wände anschleifen und grundieren. Das ist ebenfalls nicht zumutbar.

ein neues Haus ist es nicht, die Wohnung wurde nur frisch geweißt und neue Fliesen verlegt und ne einbauküche ist rein gekommen, Ich habe Fototapete mir zugelegt, extra für die Wohnung, da davor nie was gesagt worden ist das ich net tapezieren darf.

@ywi19

Dann würde ich mit dem Vermieter nochmal reden und ihm evtl. schriftlich bestätigen, dass du die Tapete beim Auszug entfernen wirst. Wenn aber natürlich bauliche Gründe gegen das Tapezieren sprechen, wirst du Nichts machen können- außer die Fototapete leider zurückbringen. - Oder, du setzte auf die entsprechende Wand eine Regips- oder Spanplatte und tapezierst diese dann.

@Nolti

Perfekt - gute Idee! Denke auch, dass momentan das Wichtigste ist, NICHT mit deinem Vermieter rumzustreiten, sondern in Ruhe zu reden und Lösungsmöglichkeiten anzubieten.

Während der Mietzeit kann dies nicht untersagt werden. Als Individualvereinbarung zum Mietende schon. Latexfarbe hat Sperrende Eigenschaften, dies macht sie bei den Vermietern so unbeliebt. Bei Neu- bzw frisch sanierten Altbauten kann es passieren, dass noch Baurestfeuchte im Mauerwerk vorhanden ist. Hier kann nichts mehr trocknen und es kann zu Schimmelbildung kommen. Der zweite Nachteil ist die Dichtigkeit der Farbe. Versucht man diese zu wässern, um neu zu tapezieren, stellt man schnell fest, es wird eine Plackerei diese Tapeten wieder von der Wnad zu lösen. MfG

Es gibt ähnliche Aussagen vn anderen Vermietern/Mietverträgen: "Die Verwendung von Latexfarbe muss aus bauphysikalischen Gründen untersagt werden."

Sind die Wände z.B. nur mit dünnem Putz versehen, sind weder Latexfarben (im Endauftrag zu "schwer") noch Tapeten möglich. Wenn z.B. ein eventueller Nachmieter deine Tapeten wieder abnehmen will, hat er auch den ganzen Putz mit runter. Also musst du wohl mit der Aussage des Vermieters leben. Es sei denn, du willst jetzt schon Stress, bevor du überhaupt eingezogen bist.

Der Vermieter hätte aber begründen müssen, warum hier das Anbringen von Tapeten oder Latexfarbe untersagt ist, somit hätte der Mieter eine klare Aussage über die Beschaffenheit der Bausubstanz in der Wohnung.