Tapezieren bei Auszug?

9 Antworten

Ja, Sie sind da in der Pflicht:

Verursacht eine Katze Schäden in der Mietwohnung haftet der Mieter rechtlich

  • aus dem Mietverhältnis wegen einer Obhutspflichtverletzung nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 535 BGB und
  • aus einer allgemeinen Gefährdungshaftung als Tierhalter nach § 833 Satz 1 BGB.

Der Schadensersatzanspruch aus der Gefährdungshaftung folgt aus § 833 S. 1 BGB, der sog. Tierhalterhaftung. Danach ist derjenige, der ein Tier hält, demjenigen gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet, dem ein Schaden dadurch entsteht, dass durch das Tier eine Sache beschädigt wird. Das bedeutet für den Fall, dass eine Katze Schäden in einer Mietwohnung verursacht, dass der Mieter als Tierhalter dem Vermieter gegenüber haftet. Dabei ist es ganz egal, ob es sich um eine erlaubte oder nicht erlaubte Tierhaltung handelt. Denn auch bei einer erlaubten Tierhaltung heißt das nicht, dass das Haustier einen Freifahrtschein hat und die Wohnung beschädigen kann.

Voraussetzung für die Tierhalterhaftung ist lediglich, dass der entstandene Schaden sich im Rahmen der sog. Tiergefahr verwirklicht. Damit ist das jedem Tier innewohnende unberechenbare oder aber auch instinktgemäße selbsttätige tierische Verhalten gemeint, wodurch Leben, Gesundheit und Eigentum Dritter gefährdet sein können (vgl. BGH, Urteil vom 25.03.2014, Az.: VI ZR 372/13). Verwirklicht sich so eine Tiergefahr, wenn z.B. der Hund die Tür ankaut, die Katze das Parkett zerkratzt oder der Kater die Wände in der Mietwohnung markiert, ist der dadurch entstandene Schaden vom Tierhalter zu ersetzen.

Ja, entstandene Schaden. Das ist mir bewusst. Aber die Frage war ob ich die komplette Wohnung deswegen renovieren muss?

@zedmain

Flickschusterei haben Sie ja vermutlich beim Bezug der Wohnung nicht dokumentiert vorgefunden!?!

Renovieren Sie komplett ansonsten dürfte die Angelegenheit vor Gericht landen.

Hier geht es um 2 Themen:

  1. Schaden durch die Katze: Ja, der Schaden muss ersetzt werden. Also einfach den Schaden beseitigen lassen und gut ist es. Eventuell hast Du ja eine Haftpflicht, die das bezahlt. Eine Wohnungsrenovierung komplett kommt nicht in Frage
  2. Schönheitsreparaturen: Hierzu müsste man erst einmal wissen, ob diese wirksam vereinbart wurden und auch fällig sind. Dazu fehlen aber Details
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Renovierung bei Auszug darf nicht zwingend vorgeschrieben werden. Der Vermieter darf im Mietvertrag gemäß Urteil des BGH nicht pauschal vorschreiben, dass Sie bei Auszug komplett renovieren müssen. ... Mieter müssen für Schönheitsreparaturen keine Fachfirma beauftragen, sondern können auch selbst streichen oder tapezieren.14.09.2018
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Schäden in der Wohnung
Wenn Sie als Mieter in der Wohnung einen Schaden verursacht haben, der nicht durch normale Abnutzung entstanden ist (etwa einen Sprung im Cerankochfeld oder Brandlöcher von einer Zigarette), gilt die Beseitigung nicht als Schönheitsreparatur. Trotzdem müssen Sie den Schaden beheben oder bezahlen.
Schönheitsreparaturen: Was ist beim Auszug zu tun? - umziehen.de
umziehen.de › schoenheitsreparaturen-mietvertrag-64
Woher ich das weiß:Recherche

Normale Renovierung nach 5 Jahren o.ä. können Vermieter oft nicht mehr durchsetzen.

Hier geht es aber um Schäden, die über eine normale Abnutzung hinaus gehen. Deine Haustiere haben hier eine starke Beschädigung an den Tapeten verursacht.

Das auf dem Bild ist keine kleine Stelle die man kurz unauffällig flicken kann. Wenn es davon mehrere gibt finde ich es nur selbstverständlich, dass man das ordentlich entfernt auch wenn es neu tapezieren bedeutet.

Schäden müssen von Dir erstattet werden.

Renovierung, wenn es mietvertraglich von Dir verlangt werden kann.

Hast Du die Wohnung unrenoviert übernommen, kannst Du sie unrenoviert zurück geben, aber den Mehraufwand wegen der Schäden musst Du erstatten.