Datum im Arbeitsvertrag ist falsch

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Auch wenn im Vertrag jetzt ein falsches Datum steht; Du kannst nachweisen wann Du angefangen hast zu arbeiten und die Kündigungsfrist hat sich, falls die gesetzliche Kündigungsfrist aus dem § 622 BGB Abs. 1 Anwendung findet, nicht geändert.

Was steht denn zur Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag? Sollte auf die gesetzliche Kündigungsfrist hingewiesen werden, sind das vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats. Da spielt es keine Rolle, wie lange ein AN beschäftigt ist. Wenn sich lt. Arbeitsvertrag die Kündigungsfrist für AN an die der AG anpasst, ist es auch kein Problem da sich diese erst nach zwei Jahren ändert (ein Monat zum Monatsende). Wird ein Tarifvertrag angewandt, steht das auch im Vertrag aber ich vermute mal, dass bei dieser kurzen Beschäftigungszeit (auch mit dem falschen Datum das keine Rolle spielt) keine andere Kündigungsfrist zu beachten ist.