Arbeitsvertrag unterschrieben aber noch keine Stelle bekommen wie bekomme ich meinen Lohn?

3 Antworten

Zuerst einmal: Gut, dass Du die erste Seite des Arbeitsvertrags noch hast. Der "gute Mann" wollte Dich über den Tisch ziehen und Geld sparen.

Du hast mit der Zeitarbeitsfirma einen gültigen Arbeitsvertrag mit Arbeitsbeginn am 5. Oktober. Wenn die ZAF Dir dann keine Arbeit zuteilt (zuteilen kann), ist das das Risiko des AG und nicht Deines. Die Firma befindet sich somit nach § 615 BGB in Annahmeverzug. Sie muss Dich so bezahlen als hättest Du gearbeitet.

Dir steht in diesem Fall der vereinbarte Lohn für die vertraglich vereinbarten Stunden zu. Dies wollte der MA der ZAF durch diese neue erste Seite des Arbeitsvertrags vermeiden, da hier ein späterer Vertragsbeginn eingetragen ist.

Wenn die ZAF Dir keinen Lohn bezahlt, kannst Du diesen einklagen. Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast und auch kein Gewerkschaftsmitglied bist, kannst Du das bei der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts kostenlos machen. Bei der Klageformulierung wird Dir geholfen und Du brauchst auch für die Güteverhandlung keinen Rechtsanwalt.

Bevor Du aber zum Arbeitsgericht gehst, solltest Du der ZAF eine Mahnung schreiben. Darin forderst Du den vertraglich vereinbarten Lohn und setzt eine Frist von ca. 7-10 Tagen. Schreib dazu dass Du, sollte bis zum angegebenen Termin kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, Klage erhebst.

Also  erst mahnen, dann klagen. Oft kommt es nicht zur Klage wenn AG merken, dass AN ihre Rechte kennen und auch in Anspruch nehmen.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort darauf bin mal gespannt ob er nach dem 19.10.15 wieder einen neuen Vertrag aufsetzen will, spätestens wenn ich 1 Monat voll habe werde ich mich dann mit einem Anwalt zusammensetzen vorher vielleicht erstmal eine Mahnung schreiben zu verlieren habe ich ja nichts und genug Argumente durch Ihre Antwort. Danke dafür!

@DTS1999

Bitte, gerne. 

Ich würde gerne das Gesicht des Herrn sehen, wenn er merkt, dass Du den Vertrag noch im Original hast ;-)))

@Hexle2

Guten Abend morgen bin ich eingeladen weil er noch keine Arbeit hat, habe den Original Vertrag jetzt eingescannt und Ausgedruckt bin mal gespannt ob er dieses überhaupt merkt! Ich soll morgen den kompletten Vertrag mitbringen ich gehe davon aus damit er den vernichten kann und aber gleichzeitig einen neuen vertrag unterschreiben der die Arbeitsaufnahme am 02.11.15 beinhaltet, ich weiss jetzt nicht ganz wie ich mich morgen verhalten soll oder das ganze angehen soll vielleicht hast du ja eine idee?

@DTS1999

Ich würde den Originalvertrag auf alle Fälle nicht zu diesem Gespräch mitnehmen. Nimm den Ausdruck zu diesem Gespräch.

Stell erst einmal keine Fragen und lass den Herrn sagen, was er zu sagen hat. Wenn er Dir dann den neuen Arbeitsvertrag hinlegt und den alten haben möchte, fragst Du ihn, welchen Zweck das haben soll.

Er wird Dir dann mit irgendeiner Story und Ausreden kommen. Du kannst ihn dann fragen, ob es etwa damit zu tun haben könnte, dass sich die ZAF ja nach dem alten Vertrag in Annahmeverzug nach § 615 BGB befindet und Du jetzt um Dein Dir zustehendes Geld gebracht werden sollst.

Ich vermute mal, es werden dann wieder Ausflüchte gesucht und Du wirst angelogen. Teil dem Herrn mit, dass Du den neuen Vertrag nicht unterschreibst und auf Deine Bezahlung bestehst, da die Firma und nicht Du das Betriebsrisiko nach § 615 BGB trägt und sie zur Zahlung verpflichtet ist. Sag auch gleich, dass Du, falls notwendig, Dein Recht auch beim Arbeitsgericht einklagen wirst.

Wahrscheinlich wird die Firma Dir sehr schnell die Kündigung schreiben, die bei Zeitarbeitsfirmen meist ja nur wenige Tage beträgt. Wenn Du aber sowieso raus aus der Firma willst, ist das ja kein Problem. Bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses muss man Dich aber vertragsgemäß bezahlen.

@Hexle2

Super vielen dank ich werde mir so einen kleinen Auszug aus deiner Antwort hier machen die ich diesem dann Morgen um die Ohren Hauen kann, mein Vater hatte mir gesagt ich müsste evtl eine Mahnug aufsetzen wenn die ZAF merkt das ich im recht bin und auf die Bezahlung bestehe würden die auch zahlen! ist das richtig? wenn ja könnten Sie mir bitte eine Formulierung als nachricht senden? Das wäre sehr lieb ich habe es nicht so mit Schriftstücken ;D Vielen Lieben Dank für Ihre super Hilfe!

Mach das bloss  nicht den sonst hast du keinen anspruch auf das geld seit dem 5.10.Den wen Deine firma nicht in der lage ist dich in arbeit zu vermitteln muss sie dich trotzdem bezahlen .Sage einfach das du kündiegst weil sie dich nicht vermitteln und du keine lust hast ärger mit dem jobcenter zu bekommen aber rede vorher mit deinem fallmanager damit es keine sperrzeit für dich gibt.Du kanst zb auch ohne anwalt vor dem arbeitsgericht ziehen um dein geld zu bekommen oder mit einem du besorgst dir dafür nur  den beratungsschein vom amstgericht und wen du gewonne hast darf dein gegener alles beztahlen auch deinen anwalt.Als erste vorder die leiarbeistfirma mit einer frist auf dein lohn ab den 5.10 zu bezaheln  Aber bis zum monatsende must du schon warten .Auch bestielt dich die firma da du auf diese art 14 tage geld einbüssen würdest.

Ich wollte sowieso warten wollte mir nur schon mal infos einholen da ich ja sowieso schon anspruch habe! ich wollte wenn dann sowieso erst zum 05.11 kündigen da ich dann einen monat voll habe.

Du hast einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag und bietest deine Arbeit an. Wenn die leihfirma dein Arbeitsangebot nicht annimmt, dann verdienst du halt dein geld im Schlaf. Du hast auf jeden Fall Anspruch auf den vereinbarten Lohn aus dem AV.

Das habe ich auch schon verstanden die Frage ist nur wie gehe ich jetzt vor biete ich der Leiharbeitsfirma an das sie zahlen müssen oder lasse ich das ganze einen Rechtsanwalt mache wo wieder kosten auf mich zukommen?

@DTS1999

Zunächst würde ich die leihfirma an den vertrag und ihre pflichten erinnern. Das scheinen ja ziemliche Armleuchter zusein... :-) Die haben doch vermutlich eine Probezeit vertraglich vereinbart und könnten dich doch kündigen...