Arbeitsvertrag bei einer ZAF ohne Einsatz?

8 Antworten

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Dazu bedarf es erstmal einer Kündigung, die sie/ er nicht hat.

lissy61 
Fragesteller
 16.11.2019, 10:27

In diesem Fall wäre mir lieber, sie kündigen mir wieder. Die aktuellen Einsatzmöglichkeiten übersteigen fast alle meine Fähigkeiten.

SCHMULUS  16.11.2019, 12:21
@lissy61

Die sollten dich aber nach deinen Kenntnissen und Fähigkeiten einsetzen. Du hast ja sicher eine abgeschlossene Berufsausbildung. Danach wird in der Regel ein Profil erstellt, dass potentiellen Firmen zugesendet wird. Diese entscheiden, ob du für die Aufgaben, die in der Firma anstehen, kompetent bist. Nun würde mich interessiere, welcher Wortlaut gemäß deinem Einsatzbereich in deinem Arbeitsvertrag steht. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich diesen einsehen könnte? Ich bin schon sehr lange bei Zeitarbeitsfirmen und habe einige Kenntnisse, was die rechtliche Seite betrifft. Ich habe etwas ähnliches erlebt und ich musste mir damals einen Anwalt nehmen, da die Firma mich auch ohne Einsatz eingestellt hat und nicht zahlen wollte. Das lief damals auf einen Vergleich hinaus.

lissy61 
Fragesteller
 16.11.2019, 17:21
@SCHMULUS

Wie geht das denn: Ohne Einsatz einstellen? Theoretisch hättest du doch kündigen können, oder einfach nicht mehr hingehen. Dann wäre eh alles null+nichtig gewesen.

lissy61 
Fragesteller
 16.11.2019, 17:23
@lissy61

Ich bin bei Bankpower eingestellt, falls dir das weiterhilft. Mehr möchte ich dazu nicht sagen.

SCHMULUS  16.11.2019, 18:04
@lissy61

Das geht ganz einfach.. Die Firma hat eine möglichen Einsatz, der dann von der Firma abgesagt wird. Auf Grund des möglichen Einsatzes hat man mich eingestellt. Der Einsatz kam ja dann nicht zustande und so hatte ich einen AV ohne arbeiten zu müssen. Nach einiger Zeit wurde ich gekündigt, da die ZAF keinen weiteren Einsatz fand.

SCHMULUS  16.11.2019, 18:13
@lissy61

Bankpower sagt mir nichts. Aber die Internetseite sieht seriös aus. Aber die Firma untersteht einer Aufsichtsbehörde, und zwar der Agentur für Arbeit. Vielleicht solltest du diese mit deinem Problem kontaktieren. Die Behörde kann dir mit Sicherheit weiter helfen. Hier bekommst du nur Ratschläge und keine rechtliche Beratung. Und ohne detaillierte Einsichten in deinen Vertrag, kann ich dir auch nur Tipps, ein paar Kenntnisse oder Erfahrungswerte übermitteln.

lissy61 
Fragesteller
 16.11.2019, 21:34
@SCHMULUS

Dem Arbeitsamt habe ich bisher absichtlich noch nichts von meinem AV gesagt. Wenn der Einsatz nicht zustande kommt, werde ich u.U. wieder gekündigt, bzw. kündige selbst, wenn ich was anderes finde. Wenn ich dies dem Arbeitsamt mitteile, werde ich wieder gesperrt. Es hängt sowieso noch in der Schwebe, ob und wann ich Leistungen erhalte. Ich zumindest habe sowas noch nie erlebt bei einer ZAF.

lissy61 
Fragesteller
 16.11.2019, 21:36
@lissy61

Bankpower ist eine Tochter von Manpower. Wie der Name schon aussagt, stellen die meistens in Banken ein.

SCHMULUS  16.11.2019, 21:43
@lissy61

Damit ich das jetzt richtig verstehe.. Du hast einen AV unterschrieben, obwohl du noch als arbeitslos gemeldet bist? Vielleicht verstehe ich das jetzt auch falsch?

SCHMULUS  16.11.2019, 21:45
@lissy61

Ja, das habe ich gelesen. Und du findest im Banksektor keine Anstellung?

lissy61 
Fragesteller
 16.11.2019, 21:59
@SCHMULUS

Ich bin genau genommen seit 05.10. arbeitslos gemeldet, habe aber bisher noch keinen Cent gesehen. Wahrscheinlich wird sich daran auch nichts ändern, da ich beim vorletzten AG selbst gekündigt hatte. Konnte ja am Anfang nicht ahnen, dass sich mir relativ schnell wieder was bietet. Ich habe früher fast ausschließlich in Banken gearbeitet. Das ist aber 7 Jahre her und hatte nichts mit den Jobs zu tun, die mir neuerdings angeboten werden.

SCHMULUS  16.11.2019, 22:09
@lissy61

Sicher weißt du selbst, dass dies ein Fehler war, die Arbeitsaufnahme nicht anzuzeigen. Das Arbeitsamt merkt es spätestens, wenn die ZAF das erste Mal Sozialabgaben entrichtet. Ich hab das leider auch mal gemacht und es kamen erhebliche Kosten auf mich zu.

Du weißt auch, wenn du eine Arbeit aus nicht zwingenden Gründen selbst kündigst, dass da eine Sperrfrist eintritt. Oh man, was soll ich dir jetzt raten? Die Sperrfrist verlängert sich jetzt natürlich. Und wenn das Amt Wind von deinem Job bekommt, kommt Ärger auf dich zu. Idealerweise wäre es jetzt erstrebenswert, wenn die ZAF ohne großes Zögern deinen Lohn zahlt, auch wenn du nicht beschäftigst warst und eine passende Anstellung für dich findet, sodass du wenigstens finanziell nicht in der Schwebe hängst.

lissy61 
Fragesteller
 16.11.2019, 22:18
@SCHMULUS

Noch bin ich nirgends eingesetzt und noch beginnt mein Arbeitsverhältnis nicht. Sollten die mich unbedingt behalten wollen, werde ich natürlich Meldung machen. Es liegt nicht in meiner Absicht, doppelt zu kassieren. Damals wurde mir ein Tinnitus attestiert und meine Ex-Chefin verlangte von mir, dass ich dennoch das Telefon auf volle Lautstärke stelle. Ich habe dann gekündigt, weil sie selbst schriftlich äußerte, dass sie keine andere Einsatzmöglichkeit für mich hat. Es war also nicht ohne trifftigen Grund.

lissy61 
Fragesteller
 16.11.2019, 22:25
@lissy61

Mir sagte sogar mal ein Anwalt ohne Leistung keine Gegenleistung. Was wollen die eigentlich beim Arbeitsamt? Zahlen rein gar nichts, aber ich soll laufend parat stehen.

SCHMULUS  16.11.2019, 22:26
@lissy61

Wenn es dieser trifftige Grund gewesen ist, weshalb du wegen der Kündigung die Sperrfrist bekommen hast, war die Entscheidung des Amts falsch. Hast du eine Rechtsschutzversicherung?

Du hast aber schon einen Vertrag bei der ZAF unterschrieben. Gilt der ab einem bestimmten Datum, oder ist der schon existent? Falls der ab später gilt, wenn du zum Beispiel einen Einsatz hast, könntest du den Maßnahmen vom Amt entgehen. Aber ich bin mir sicher, wenn du den Vertrag unterschrieben hast und weiter Leistungen vom Amt beziehst, oder in deinem Falle halt nicht, wird es trotzdem als Sozialbetrug gewertet.

SCHMULUS  16.11.2019, 22:29
@lissy61

das Amt hat eigene Regeln und Ansichten, aber wenn es dir ein Anwalt gesagt, solltest du auf der sicheren Seite stehen. Ich bin kein Anwalt und kann die Machenschaften vom Amt nicht analysieren oder nachvollziehen.

lissy61 
Fragesteller
 16.11.2019, 22:37
@SCHMULUS

Der Vertrag gilt ab 02.12. Ich weiß doch jetzt auch noch nicht, wie die ZAF weiter verfahren wird, wenn sie keinen Einsatz für mich findet. Kann sein, dass die ZAF mir dann kündigt. In diesem Fall müsste ich mich wieder neu beim Amt anmelden. Ist doch alles ein Irrsinn! Auf diese Weise kriege ich nie Arbeitslosengeld.

lissy61 
Fragesteller
 16.11.2019, 22:40
@lissy61

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Diese würde ich auch einschalten, wenn das Amt mir eine Sperre wegen meinem vorletzten AG auferlegen würde. Bisher hat man nicht einmal darüber eine Entscheidung getroffen. Hätte ich keine eigenen Ersparnisse, würde ich schon in großen Schwierigkeiten stecken.

SCHMULUS  16.11.2019, 22:49
@lissy61

Ganz ehrlich? Ich würde alle Hebel in Bewegung setzen, sodass das Amt seinen Zahlpflichten nachkommt. Man liest und hört ja nicht umsonst, dass fast zwei drittel der Bescheide fehlerhaft sind. Bzw. würde ich mit einem Anwalt das Amt zwingen, eine Entscheidung zu deinen Gunsten zu treffen.

lissy61 
Fragesteller
 16.11.2019, 22:57
@SCHMULUS

Ich glaube, du verwechselst hier Hartz4 mit ALG I. Von ersterem sind die Bescheide fehlerhaft. Wenn die von meinem neuen Vertrag erfahren, zahlen die doch erst recht nichts mehr. Mit den Ämtern hierzulande hat man nichts als Ärger. Am besten, man macht sein eigenes Ding, selbst wenn man dafür seine Ersparnisse opfert.

lissy61 
Fragesteller
 16.11.2019, 23:10
@lissy61

Das ist zwar jetzt etwas lächerlich, aber ich habe neulich von einem Aussteiger gehört, der lieber im Wald lebt, als Hartz4 zu beziehen und sich nötigen zu lassen.

SCHMULUS  16.11.2019, 23:34
@lissy61

Kann es sein, dass hier mein letzter Kommentar fehlt? Sehe ihn nicht. War eine Antwort auf ...Ich glaube, du verwechselst hier Hartz4 mit ALG I...

Nein, ist nicht lächerlich. Habe auch von einigen gehört, die aus dem System ausgestiegen sind, um sich nicht mehr bevormunden zu lassen. Ich würde das auch gerne tun. Eigentlich ist das derzeit nichts anderes, als in der damaligen DDR. Man wird überwacht und einem gesagt, was man zu tun und zu lassen hat.

SCHMULUS  16.11.2019, 23:36
@lissy61

So langsam komm ich hier durcheinander ;)

lissy61 
Fragesteller
 16.11.2019, 23:40
@SCHMULUS

Ja, der fehlt offenbar. Wie dem auch sei - am Montag bekommt das Arbeitsamt zunächst einen Anruf von meinem Anwalt und später melde ich meinen AV. Sehe dabei nur kaum Vorteile für mich. Mit fast 62 hat man eh nicht mehr viele Optionen.

Kann es sein, dass hier mein letzter Kommentar fehlt? Sehe ihn nicht. War eine Antwort auf ...Ich glaube, du verwechselst hier Hartz4 mit ALG I...

Nein, ist nicht lächerlich. Habe auch von einigen gehört, die aus dem System ausgestiegen sind, um sich nicht mehr bevormunden zu lassen. Ich würde das auch gerne tun. Eigentlich ist das derzeit nichts anderes, als in der damaligen DDR. Man wird überwacht und einem gesagt, was man zu tun und zu lassen hat.

Dann muss Dich dieser Arbeitgeber im Prinzip bezahlen, denn Du hältst ja Deine Arbeitsleistung vor.

Nur - erfahrungsgemäß wirst Du - soweit bis dahin kein Einsatz für Dich absehbar ist - die Kündigung erhalten .....

siehe dazu die Fristen in Deinem Vertrag ..... kann bedeuten, dass Du von jetzt auf gleich wieder arbeitslos bist bzw. bleibst :

https://www.kündigungsfrist.org/k%C3%BCndigungsfristen-zeitarbeit

Hier regelt §9.3 des Manteltarifvertrages, dass folgende Kündigungsfristen gelten: Bei Neueinstellungen in den ersten zwei Wochen beträgt die Kündigungsfrist 1 Tag, sofern dies im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

DerWolfshund  16.11.2019, 00:20

Stimme dem zu, aber ich glaube nicht, dass es soweit kommt. Die werden schon irgendwas finden.

lissy61 
Fragesteller
 16.11.2019, 00:24
@DerWolfshund

Irgendwas kann es aber auch nicht sein. Muss ja in etwa meinen Fähigkeiten entsprechen.

wilees  16.11.2019, 00:28
@lissy61

Auch dazu findest Du Aussagen im Vertrag - Du kannst für mehr Dinge eingesetzt werden, als Du vermutest. Das Problem ist doch leider "anschließend" - kündigst Du - und hast nachfolgend keinen neuen Arbeitsplatz / Folgevertrag, so ist Dir regelmäßig ein 12-wöchige ALG I Sperre oder eine 30 %ige Sanktion nach SGB II gewiss.

DerWolfshund  16.11.2019, 00:37
@lissy61

Halte durch, bewerbe dich weiter und warte was auf die Zukunft bringt. Ein Leben bei der ZAF ist auch nicht so dolle. Um welche Jobvorstellungen handelt es sich?

lissy61 
Fragesteller
 16.11.2019, 10:24
@DerWolfshund

Ich sollte bei einem Einsatz Baufinanzierungen machen, bzw. Grundbucheinträge überwachen, etc. Von beidem habe ich keine Ahnung. "Einfache" Einsätze haben die - zumindest momentan - nicht.

Der Vertrag gilt also erst ab dem 2.12., somit bist du noch beim Amt gemeldet und musst dich nicht neu anmelden. Wie lange geht denn deine Sperrfrist?

Also der Vertrag ist schon unterschrieben? Du solltest es trotzdem dem Amt melden, wenn du schon unterschrieben hast. Die ZAF kann dir nicht im Voraus kündigen, sondern erst ab 2.12. Und das wird sie, wenn sie keinen Einsatz für dich findet.

Nun ja, man soll immer nur das Positive im Leben sehen. Das andere würde einen zu weit runter ziehen. Aber auch mit 62 gehört man nicht zum alten Eisen und ist ohne Chancen. Manchmal zählt nur die Berufserfahrung. Bin ja auch nicht mehr der jüngste. Auf alle Fälle wünsche ich dir viel Erfolg.