Unbefristeter Arbeitsvertrag…Kündigungsverbot möglich?

3 Antworten

Jein. Es gibt durchaus Möglichkeiten, Arbeitsverträge mit einer Art Mindestlaufzeit "auszustatten". An sich sind befristete Verträge dort sogar so vorgesehen. Bei denen muss explizit zusätzlich vereinbart werden, dass eine Möglichkeit zur Kündigung besteht, ansonsten enden sie für beide Seiten erst mit Ablauf der Befristung.

Ebenfalls wird sowas oft vereinbart, wenn das Unternehmen in den Mitarbeitenden hohe Kosten für dessen Aus- und Weiterbildung investiert - beispielsweise in Form eines dualen Studiums oder speziellen Lehrgängen für bestimmte Qualifikationen. Hier besteht dann oft aber die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber dennoch vorzeitig kündigen kann - wenn er (anteilig) diese Kosten zurückzahlt.

In deinem Fall sehe ich da aber wenig Möglichkeiten, so eine "Mindestlaufzeit" vertraglich festzulegen. Dennoch solltest du dir überlegen, ob du den Vertrag in dem Wissen unterschreibst, den Wunsch der Chefin nicht zu erfüllen. Bedenke dabei einfach, dass sich innerhalb einer Branche an einem Ort durchaus rumsprechen kann, wenn man etwas getan hat, was den Vorgesetzten zutiefst verärgert hat. Und dass das dann nicht unbedingt hilfreich dabei ist, in dieser Branche am gleichen Ort einen anderen Job zu bekommen... Mal ganz abgesehen davon, dass es halt auch zwischenmenschlich irgendwie mies ist, jemanden anzulügen.

Familiengerd  12.02.2022, 20:54

Auch bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis kann der Ausschluss einer ordentlichen Kündigung für eine bestimmte Dauer vereinbart werden (sofern das nicht nur für die Kündigung durch den Arbeitnehmer gilt).

HappyMe1984  12.02.2022, 20:55
@Familiengerd

Und deine Klammer ist genau das, worum es hier geht...

Familiengerd  12.02.2022, 21:07
@HappyMe1984
Und deine Klammer ist genau das, worum es hier geht...

Nein.

Es geht erst einmal darum, ob ein Kundigungsausschluss im unbefristeten Arbeitsverhältnis überhaupt erlaubt/möglich ist - und das ist er.

Ich habe mich auf Deine Aussagen bezogen, die diesbezüglich nicht richtig sind.

Im Fragefall geht es um mündliche Aussagen, zu denen wir überhaupt nichts Genaues/Konkretes wissen (und die ohne Beweis ohnehin irrelevant sind).

Familiengerd  12.02.2022, 21:13
@HappyMe1984

Nachtrag

Bei nochmalige Lesen der Frage:

Es geht ja ohnehin nicht um den Ausschluss der Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sondern darum, dass der Fragesteller bei der Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis seine Abteilung für 2 Jahre nicht wechseln soll.

Mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses hat das also nichts zu tun.

HappyMe1984  12.02.2022, 23:30
@Familiengerd

"Sobald ich was besseres habe, werde ich die Firma (!!!) verlassen" - ist es für dich wirklich so schwer, die Kernfrage von Fragestellern herauszulesen und dich darauf zu beschränken? Und wie ich schon mal vor einiger Zeit in deine Richtung geschrieben hab: wenn du meinst, es besser zu wissen, schreib bitte einfach selbst eine Antwort, anstatt in diesem furchtbar belehrenden Ton Kommentare zu verfassen. Ich hab inzwischen ja auch schon mitbekommen, dass ich nicht die einzige hier bin, die sich daran stört...

Familiengerd  13.02.2022, 00:23
@HappyMe1984

Ich kommentiere, was und wen ich will, ob es Dir passt oder nicht! Im Übrigen fehlt es bei mir wahrlich nicht an fundierten und kompetenten eigenen Antworten.

Mein Ton ist auch nicht "furchtbar belehrend", sondern greift Aussagen auf, die falsch, irreführend, vorurteilsbelastet usw. sind.

Reagiere doch auf die Sache - und nicht so, als fühltest Du Dich durch meinen Kommentar auf den sprichwörtlichen Schlips getreten!

Und was die gestellte Frage betrifft:

Erstens kann ein Kundigungsausschluss vereinbart werden

Zweitens geht es konkret um den Verzicht eines Abteilungswechsels für 2 Jahre - also eine "interne" Sache, die mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses nichts zu tun hat.

Drittens ist die "Befürchtung" des Fragestellers, deshalb nicht kündigen zu können, darum sachlich nicht begründet.

Alles klar jetzt?

Familiengerd  13.02.2022, 00:30
@HappyMe1984

Nachtrag:

Ich verstehe übrigens Deine "Aufregung" wegen meiner rein sachlichen Kommentierung überhaupt nicht.

Was steckt denn dahinter?

HappyMe1984  13.02.2022, 00:37
@Familiengerd

Dahinter steckt das, was ich dir schon vor einiger Zeit schrieb und was du in der Zwischenzeit offensichtlich auch schon von anderen Usern hier lesen konntest. Deine "Ergänzungen" und "Richtigstellungen" und "zusätzlichen Ausführungen" kommen einfach oberlehrerhaft daher. Nicht zuletzt deshalb, weil du eine starke Tendenz dazu hast, die Eingangsfragen nicht genau zu lesen oder nicht verstehen zu wollen, worum es den Fragestellern eigentlich geht. Vielmehr vermitteln deine Kommentare den Eindruck, dass es dir darum geht, mit deinem Wissen so richtig unangenehm rumzuprotzen.

Das ist der Eindruck, den du auf mich machst - wie ich dir schon mal versucht habe, zu erklären. Und womit ich offensichtlich auch nicht allein hier bin. Und wo du eventuell überlegen könntest, ob es der Eindruck ist, den du hier vermitteln möchtest oder ob es vielleicht doch langsam an der Zeit wäre, da vielleicht mal etwas zu ändern.

Und damit bin ich für heute raus und würde mir für die Zukunft sehr wünschen, dass du bei all deiner Freiheit, zu kommentieren, was du kommentieren willst, dennoch die zwischenmenschliche Rücksicht an den Tag legst, meine Antworten davon einfach auszunehmen.

Familiengerd  13.02.2022, 09:40
@HappyMe1984

Das ist alles ziemlicher Blödsinn!

Besonders auch Dein Vorwurf, "die Eingangsfragen nicht genau zu lesen oder nicht verstehen zu wollen", weil ich in meiner Kommentierung eben Aspekte in den Antworten aufgreife, die falsch, ungenau oder irreführend sind oder Ausdruck von Vorurteilen, Verallgemeinerungen usw. - ob sie nun mit der Frage zu tun haben oder nicht!

Dass das denjenigen, die davon betroffen sind, meist nicht gefällt und - wie Du hier - "allergisch" reagieren, kann ich ja fast noch nachvollziehen, fühlen die sich dann doch offensichtlich in ihrem Ego getroffen.

Im Übrigen erklärt das alles im konkreten Fall bei Dir nicht Deine unangebracht Reaktion auf meine rein sachlichen Äußerungen zum Thema!

Einen Kündigungsausschluss gibt es nur bei einem von vorne herein befristeten Vertrag.

Wenn der betrieb in deine Ausbildung investiert, sind begrenzte Sonderregelungen möglich. Das beschränkt sich dann aber darauf, dass du die Kosten dann teilweise erstatten musst, wenn du vorzeitig ausscheidest.

Generell kann ein Arbeitnehmer immer fristgerecht kündigen.

Familiengerd  12.02.2022, 20:52
Einen Kündigungsausschluss gibt es nur bei einem von vorne herein befristeten Vertrag.

Das ist falsch.

Auch bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis kann der Ausschluss einer ordentlichen Kündigung für eine bestimmte Dauer vereinbart werden (sofern das nicht nur für die Kündigung durch den Arbeitnehmer gilt).

Wenn es nicht im Arbeitsvertrag steht, kannst du jederzeit kündigen, mündlich gilt dann nicht.