Wie kann ich nachweisen das ein Arbeitsvertrag erst 6 Wochen nach Tätigkeitsbeginn unterschrieben wurde?

9 Antworten

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Wie @Maximilian112 Dir schon geraten hat: Such Dir Zeugen.

Du hast doch bestimmt eine Zweitausfertigung des Arbeitsvertrags für Dich, den Du nicht zurückschicken musst. Unterschreib die beiden Arbeitsverträge im Beisein von Zeugen. Diese sollen mit Datum und Unterschrift auf Deiner Ausführung bestätigen, wann Du den Arbeitsvertrag unterschrieben hast.

Gib Deinem AG den Arbeitsvertrag zurück und sprich ihn nicht auf die Unrechtmäßigkeit der Befristung an. In den ersten sechs Monaten greift das Kündigungsschutzgesetz nicht.

Warte ab bis der Vertrag ausläuft. Wenn der AG Dich dann nicht übernimmt, kannst Du den Vertrag beim Arbeitsgericht entfristen lassen. Du hast so viel bessere Karten als wenn Du jetzt "aufmuckst". Nach sechs Monaten greift das Kündigungsschutzgesetz (falls Du nicht in einem Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften arbeitest) und eine Kündigung ist nicht mehr so einfach. Da sind Deine Chancen auf einen dauerhaften Arbeitsplatz viel größer als wenn Du Deinem AG jetzt schon erzählst, dass Du mit der Befristung nicht einverstanden bist.

Danke fürs Sternchen

Du kannst der Absicht des Arbeitgebers, den Arbeitsvertrag als befristeten laufen zu lassen, nur entgegen treten, indem du  deiner Unterschrift das aktuelle Datum der Unterzeichnung hinzufügst.

Denn eine Befristung ist nur rechtsgültig, wenn der Arbeitsvertrag vor Aufnahme der Tätigkeit unterzeichnet wurde.

Wenn du ohne Hinzufügung des aktuellen Datums unterschreibst, dann akzeptierst du die Befristung, denn du kannst im Nachhinein nicht beweisen, dass der Arbeitsvertrag dir erst  ca. sechs Wochen nach Arbeitsbeginn vorgelegt wurde.

Du kannst dich sicherheitshalber aber natürlich auch von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

Wenn Du den nicht Unterschreibst, hast Du halt nichts in der Hand und es steht dann Aussage gegen Aussage. Du kannst natürlich noch mal mit ihm reden, das was geändert werden soll.

Und Wieso ist ein Vertrag Unbefristet, der Nicht Existiert? Das ist mir zu Hoch. Du hast dann ja gar keinen Vertrag. Das ist sehr Dünnes Eis, was du da machst. Und eine Probezeit entfällt wohl auch nicht. Nur weil man noch keinen Vertrag hat, hat man doch nicht automatisch eine Festeinstellung.

@Rockuser

Wenn man arbeitet und dafür Geld bekommt hat man einen Vertrag, einen mündlichen Arbeitsvertrag. Eine Festanstellung.

Such Dir einen oder mehrere Zeugen, nicht unbedingt aus dem Betrieb. Sollte es tatsächlich zu einer Entfristungsklage kommen werden die dann sagen können das der Vertrag erst im Nachhinein zur Unterschrift kam.

Eine Befristung muß auf jeden Fall vor Tätigkeitsbeginn schriftlich vereinbart werden.

Wenn Du nicht unterschreibst wirst Du eher eine Kündigung bekommen. Nach 6 Wochen besteht kein Kündigungsschutz.

DEN VERTRAG nicht beanstanden....denn du könntest in der Probezeit entlassen werden ohne Grund.

Nach 6 Monaten nach der Probezeit musst du beweisen dass du den Vertrag erst 6 Wochen später bekommen hast.

Jetzt unterschreiben und wortlos zurück geben. Kopie + Zweitschrift für dich.

Dann zum Anwalt.