Ist das nun ein Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auch ein Ausbildungsverhältnis ist ein Arbeitsverhältnis, also würde ich Kündigung des Arbeitsverhältnisses schreiben, gerade weil sie ja ganz offenkundig gar nicht ausgebildet wird. Liebe Grüße und viel Erfolg :)

Hauswirtschafterin wäre ein anerkannter Ausbildungsberuf, Haushälterin hingegen nicht. Entsprechend steht es auch jedem frei ein "Ausbildungsverhältnis" in diesem Beruf nach eigenem Ermessen zu schließen- es müssen lediglich die allgemeingültigen Vorschriften im Arbeitsrecht eingehalten werden. Wenn im Vertrag Ausbildungsvertrag steht würde ich den Begriff auch für die Kündigung verwenden- aber auch mit dem Begriff Arbeitsvertrag kann man hier wirksam kündigen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Auch wen Das immer beides ist ist das betrug wen sie da nicht ausgebildet wird den Bei einem Ausbildungsvertrag stimmt die Kammer zu und man geht auch zur schule !

Da sie weder ausgebildet worden ist noch zur schule gehen durfte ist das betrug und ihr steht nicht das Geld eines Azubis zu sondern das eines Helfers bzw das was ansonsten bezahlt werden muss zu!

Das Reicht zur fristlosen Kündigung wohl aus!

Sie sollte aber sich einen anwalt nehmen oder zur Gewerkschaft wen sie da Mitglied ist den in andern Ähnlichen fällen hat das Amtsgericht den Azubis den lohn eines Helfers zugesprochen was wesentlich mehr als das eines Azubis ist!

Sie kann fristlos kündigen weil der Vertrag betrug ist und eine Ausbildung nie stattgefunden hat!

Sie kann sich auch an die Kammer wenden den die könnte ihr auch helfen wo anders unterzukommen wen sie die Ausbildung machen will!

Es kann ja sogar sein das da wo sie derzeit ist Niemand die Erlaubnis zur Ausbildung hat!

Sie kann zb auch fristgerecht kündigen und sich die frisst lang krank schreiben lassen um noch Geld mitzunehmen!

Am sinnvollsten ist das der Kammer zu melden und sich wo anders was zu suchen!

Und diese Firma vor dem Arbeitsgericht zu verklagen auf den ihr wirklich zustehenden lohn!

Das kann Dan sehr teuer für diese Firma werden!

DerHans  05.05.2021, 14:27

In diesem Fall reicht der Gang zum Arbeitsgericht. Der dortige Rechtspfleger berät KOSTENLOS und ist bei der Abfassung der Klage für den ausstehenden regulären Arbeitslohn (Mindestlohn) behilflich. Sie muss nur ihre geleisteten Arbeitsstunden glaubhaft machen.

Einen Anwalt müsste sie selbst bezahlen, weil der in der ersten Arbeitsgerichtsinstanz nicht notwendig ist.

Borubi 
Fragesteller
 05.05.2021, 14:31

Vielen Dank, denke sie verdient aber tarifgerecht. 1800 sind fest und sie bekommt zum Quartalsende für jeden Monat 500 Euro als Prämie wenn sie alles richtig macht.

Familiengerd  05.05.2021, 14:32
Auch wen Das immer beides ist ist das betrug wen

und

Da sie weder ausgebildet worden ist noch zur schule gehen durfte ist das betrug

und

weil der Vertrag betrug ist

Dieser Blödsinn mit "Betrug" entwickelt sich wohl zu Deinem Lieblingsvorwurf.

Gar nichts von beidem. Sie soll sich an die entsprechende Kammer wenden. Sie hat nun so lange Zeit in das Unternehmen investiert. Fordert eure Rechte ein.

Falls es doch bei der Kündigung bleibt dann beruft euch auf das was vertraglich vereinbart wurde.

Wenn mit diesem sogenannten Ausbildungsvertrag der Mindestlohn unterschritten wurde, würde ich die Arbeitgeber jetzt auf Zahlung des angemessenen Tariflohns verklagen.

Borubi 
Fragesteller
 05.05.2021, 14:32

Vielen Dank, denke sie verdient aber tarifgerecht. 1800 sind fest und sie bekommt zum Quartalsende für jeden Monat 500 Euro als Prämie wenn sie alles richtig macht..