Arbeitsvertrag unterschrieben, kann ich trotzdem absagen?

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rechtlich ist ein Arbeitsvertrag bindend . für beide Seiten !

Bei Nicht-Antritt kann der Arbeitgeber Schadenersatz fordern.

Allerdings ist normalerweise eine Probezeit vereinbart, mit 4 Wochen Kündigungsfrist.

Das gilt auch für beide Seiten. Wenn Du am ersten Tag kündigst, muss der Arbeitgeber dich einen Monat bezahlen, in dem du eigentlich eingearbeitet werden solltest, das wird ihm also auch nicht passen. Darum kann man oft verhandeln, dass man den geschlossenen Vertrag einvernehmlich auflöst. Es kommt aber auf den Job an, wenn du schon verplant bis auf einer Bausstelle, dann wird er dich auch für den einen Monat gerne beschäftigen.

Und eine Empfehlung: immer eine einvernehmliche Lösung suchen, man trifft sich im Berufsleben oft mehrmals, vielleicht willst du doch noch mal beim ihm arbeiten, oder der Abteilungsleiter wird in einer anderen Firma Dein Chef. Also besser rechtzeitig Bescheid sagen und um Auflösung bitten, und nicht erst am ersten Arbeitstag.

Oft gibt es die Klausel, dass der Arbeitsvertrag als nicht zustande gekommen gewertet wird, wenn der AN am ersten Tag der Arbeit fernbleibt.

Du musst den Arbeitsvertrag unter Einhaltung der Kuendigungsfrist kuendigen (wie lang die ist, wissen wir nicht). Das geht aber nur, wenn der Arbeitsvertrag eine Kuendigung vor Antritt nicht untersagt und es sich auch nicht um einen befristeten Vertrag ohne ausdrueckliche Vereinbarung einer Kuendigungsmmoeglichkeit handelt.

Oder kannst den Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag zu einem beliebigen Termin bitten. Dem kann er dann zustimmen, muss es aber nicht. Meist wird er aber zustimmen. Was will er auch mit einem Arbeitnehmer, der von Anfang an keinen Bok hat?

Was steht zur Kündigung im Arbeitsvertrag?

Gibt es keine Klausel, die eine Kündigung vor Antritt des Jobs untersagt, kannst Du mit der vereinbarten Kündigungsfrist sofort kündigen.

Ist eine Probezeit vereinbart, geht das mit der verkürzten Frist.

Handelt es sich um einen befristeten Arbeitsvertrag, ist dieser nur ordentlich kündbar, wenn es eine Kündigungsvereinbarung im Arbeits- oder anwendbaren Tarifvertrag gibt.

Den neuen Vertrag unterschreiben, mit Eintrittsdatum nach Kündigungsfrist des vorigen. Dann den anderen Vertrag fristgemäß kündigen.