Kann ich einen Arbeitsvertrag vor Arbeitsbeginn kündigen?

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Die Kündigung eines bereits geschlossenen Arbeitsvertrages vor Arbeitsaufnahme ist möglich, wenn sie nicht vertraglich ausgeschlossen wurde - ansonsten (wie schon von stelari dargelegt) erst ab Vertragsbeginn.

Es gibt hierzu keine speziellen gesetzlichen Regelungen; allerdings wird allgemein davon ausgegangen, dass dabei auch die Kündigungsfristen entsprechend einer Kündigung während der Probezeit einzuhalten seien - sofern der Vertragspartner überhaupt noch darauf bestehen sollte.

Die "moralischen" Bedenken, wie von raiwin geäußert, halte ich für absolut abwegig, da eine solche Kündigung im Endeffekt - für "unterlegene" Bewerber wie für den Arbeitgeber - keine andere Wirkung hat als eine Kündigung während der Probezeit.

Natürlich kannst du das. Dein Arbeitsverhältnis beginnt immer mit einer Probefrist, während der du natürlich nicht nur gekündigt werden kannst, sondern auch ohne Angabe von Gründen selbst kündigen kannst.

Eine Kündigung eines Arbeitsvertrages ist grundsätzlich auch vor Arbeitsaufnahme möglich unter Einhaltung der vereinbarten Fristen - sofern dies nicht im Vertrag ausgeschlossen wurde. Wurde dies ausgeschlossen, dann ist eine Kündigung erst ab Vertragsbeginn möglich.

Dir ist aber klar, dass du in diesen Betrieb nie wieder eine Bewerbung schicken kannst - es ist heute ja schon eine Kunst überhaupt was zu bekommen.

Sie sollten allerdings folgendes berücksichtigen. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, dann verläßt sich der Arbeitgeber darauf, dass Sie die Stelle auch antreten. Er wird also weitere Interessenten ablehnen. Wenn Sie dann die Stelle nicht antreten, weil Ihnen eine andere mehr zugesagt hat, fügen Sie dem 1. Arbeitgeber Schaden zu, denn er muss neu inserieren etc. Auch halte ich ein solches Verhalten für moralisch bedenklich, denn Sie blockieren für weitere Interessenten einen Arbeitsplatz nach dem Motto: "sicherstellen und weitersuchen". Diesen Aspekt sollten Sie einmal überdenken.

Üblicherweise ist eine Kündigung vor Vertragsbeginn im Arbeitsvertrag schriftlich ausgeschlossen. Da das bei deinem Vertrag offensichtlich nicht der Fall ist, kannst du ihn problemlos kündigen.