Ab wann gilt Einwurfeinschreiben als zugestellt?

4 Antworten

Offengestanden halte ich Einwurfeinschreiben für rausgeworfenes Geld: Man hat keine unmittelbare Empfangsbestätigung durch den Empfänger und mit den eigenen Unterlagen der Post ist das eine heikle Sache, wie Du ja auch selber siehst.

Wirklich wichtige Sachen würde ich per Einschreiben/Rückschein übersenden. Wenn ich ortsnah zum Empfänger wohne wäre persönlichen Einwurf in dessen Briefkasten (in Gegenwart eines Zeugen) sogar noch besser da man nicht auf den oft unzuverlässigen Postdienst angwiesen ist.

Ich wollte einfach etwas Sicherheit haben, aber gleichzeitig nicht mehr Aufwand für den Empfänger (die Uni) verursachen. Ich bin davon ausgegangen, dass das Einwurfeinschreiben die beste Wahl ist, weil dort ja normalerweise der Brief einfach eingeworfen wird und dies vom Zusteller bestätigt wird. Dies ist bisher nicht geschehen, trotzdem ist es angeblich zugestellt worden, ob nun direkt ins Postfach oder bei der Postfiliale hinterlegt. Ich kann mich jetzt nur auf diese Aussage verlassen, und hoffen, dass alles gut geht. Hätte die Mitarbeiterin mir gesagt, dass sie nicht weiß, wo sich der Brief befindet oder dass er wahrscheinlich verloren gegangen ist, hätte ich noch irgendwie versucht, der Uni die Unterlagen erneut zukommen zu lassen, aber jetzt ist es zu spät.

Inwieweit bin ich im Falle, dass es nicht angekommen ist abgesichert? Reicht die Aussage der Mitarbeiterin aus?

@burleson

Du hast ja den Absendebeleg und im Falle des Falles würde ich mich an die Uni wenden und darlegen, dass ein eventuelles Fristversäumnis nicht von Dir verschuldet wurde. Im übrigen: Hast Du kein Fax? Ich würde vorsichtshalber alle Unterlagen an die Uni durchfaxen.

@ArminSchmitz

Fax habe ich nicht, und ich bin auch der Meinung, dass die Uni einen Einschreibungsantrag per Fax nicht annimmt.

@burleson

Woher kommt Deine "Meinung"? Hast Du Dich in den Einschreibebedingungen der Uni dazu schlau gemacht?

Im übrigen kann man Fax auch per Computer versenden wenn man die Dokumente eingescannt hat.

Als Einschreiben hast du die Sicherheit. Zugestellt gilt in dem Moment, wo die Post das Schreiben in das Postfach legt. Du kannst dir von der Post unter Angabe der Einschreibnummer eine Zustellungsbescheinigung erfragen. Hab ich auch schonmal gemacht. Und am Montag rufst du bei der Uni an und fragst nach.

Vielen Dank für die Antwort. Es ist nur so, dass die Post es mir nur auf telefonische Nachfrage bestätigt hat, im Internet steht weiterhin, dass die Sendung sich in Zustellung befindet... ?!

@burleson

Deshalb sollst du die Zustellbestätigung ja anfordern. Es gibt Postboten, die es mit der Zustellbestätigung nicht so genau nehmen und diese verschlampern. Bei wichtigen Schriftstücken kann das zum Problem werden. Der Status hätte längst in "zugestellt" verwandelt sein müssen, wenn der Postbote bzw. das Postamt alles richtig gemacht hätten. Meine Mutter hat für so einen Fehler schonmal 20,00 Euro Schadensersatz wegen fehlender Zustellbestätigung von der Post erhalten.

@suessesusi97

Alles klar und das geht telefonisch? Sorry für die vielen Fragen.

@burleson

ja, das geht über die Hotline.

Große Betriebe haben grundsätzlich ein Postfach. Egal ob eine "Normale Adresse" draufgeschrieben wird oder PF Nr. Es landet immer im PF.

Da hast du einfach zu viel Geld ausgegeben. Denn ein Zusteller hat jeden Brief zuzustellen. Bei Einschreiben mit / ohne Rückschein werden nicht anders behandelt. Es gilt grundsätzlich immer der Stempel auf der Briefmarke ob ein Brief "rechtzeitig" Eingegangen ist.

lg

Es gilt grundsätzlich immer der Stempel auf der Briefmarke ob ein Brief "rechtzeitig" Eingegangen ist.

Das ist ein völlig unsinniger Kommentar, denn der Absender kann einen Stempel auf der Briefmarke nicht nachweisen, wenn er einen Brief zustellen lässt. Der Umschlag mit dem Poststempel verbleibt ja beim Empfänger. Vor Gericht benötigt er in Zweifelsfällen eine Zustellbestätigung. Und die bietet nur das Einschreiben!

Was fuer ein Quatsch! Der Poststempel sagt doch nichts ueber den Zugang aus sondern belegt nur, dass die Sendung der Post zur weiteren Befoerderung uebergeben wurde.

Aufs Abschicken kommt es aber gar nicht an sondern auf den Zugang. Und der kann mit dem Poststempel natuerlich nicht bewiesen werden.

@DerCAM

Das ist Eure Auffassungsgabe.

Ich war 2 Jahre bei der Post in der Zustellung.

@DieWachsende

Sorry das ist die Auffassung der Gerichtssprechung.

@DieWachsende
Ich war 2 Jahre bei der Post in der Zustellung.

Nun, wenn dies deine Meinung ist, dann überrascht es nicht, dass du nun nicht mehr dort bist :-D

Ein Schriftstück gilt stets erst dann als zugegangen, wenn es in den Machtbereich des Empfängers gerät. Und das kann der Poststempel nun mal nicht nachweisen.

@Grinzz

Seid ihr fertig mit eurem draufkloppen es geht darum eine Antwort zugeben nach besten wissen.

Die Frage war >Wann ein Einwurf Einschreiben als zugestellt gilt.

Warum ich dort nicht mehr Arbeite ? Bin ich keine Rechenschaft schuldig. Aber ich verrate es trotzdem : Weil mich ein besoffener mit THC und Bleifuß angefahren hat und ich dadurch eine Literale Tibiakopf Fraktur erlitten habe. Ich brauchte 3 Jahre um wieder flüssig laufen zu lernen. Zufrieden könnt ihr mich jetzt in ruhe lassen ??

@DieWachsende

Es tut mir leid das mit dem Unfall.

Aber dadurch wird Deine Antwort nicht richtiger. Wenn ich mal eine falsche Antwort gebe sage ich das auch. Ein Ups, hab mich geirrt wäre hier angebrachter gewesen.

Und es hat auch niemand auf Dich drauf gekloppt. Wer eine Antwort gibt muß auch eine Gegenmeinung vertragen können.

Mit Einwurf in den addresierten Briefkasten ist es zugestellt. Ein Postfach gilt als Briefkasten. Der Brief ist im Machtbereich des Empfängers.

Ein Postfach gilt als Briefkasten. Der Brief ist im Machtbereich des Empfängers.

Max, bist du dir wirklich ganz sicher, dass ein Postfach bereits zum Machtbereich des Empfaengers zaehlt. Schliesslich hat der Empfaenger ja keinen unbeschraenkten Zugang zu seinem Postfach sondern nur einen auf die Oeffnungszeiten des Postamts beschraenkten.

Beim Hausbriefkasten ist die Sache klar. Bei einem Ppostfach habe ich da aber schon so meine Zweifel. Hast du irgendeinen Beleg fuer deine These?

@DerCAM

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=13821&ccheck=1

Wenn ein Empfänger nur eine Postfachadresse angeben würde muß das ja auch wie ein Briefkasten angesehen werden.

Ist hier zwar nicht so, aber der Brief im Postfach ist ja etwas anderes als eine Benachrichtigung das auf der Post was bereit liegt. Wenn es kein Einwurfeinschreiben wäre dann käme eben diese Benachrichtigung ins Postfach und er wäre noch nicht zugegangen.

@Maximilian112

Ich habe jetzt nochmal bei der Post angerufen, die Sendungsverfolgung ist zwar erst wieder Montag verfügbar, aber dort hat die Mitarbeiterin explizit zum Einwurfeinschreiben gesagt, dass es ins Postfach nur eine Benachrichtigung gibt und mit dieser dann innerhalb der Öffnungszeiten der Brief abgeholt werden kann.

@burleson

Das widerspricht sich jetzt total mit meiner Antwort. Aber auch mit dem anwaltlichen Link.

Die Postmitarbeiterin hat das über ein Einwurfeinschreiben gesagt? Wenn sie keine falsche Auskunft gegeben hat gilt der Brief dann nicht als zugestellt. Die Benachrichtigung ist noch kein Zugang.

Sorry wenn sich hier herausstellt das ich falsch liege.

@Maximilian112

Ja, sie hat das zum Einwurfeinschreiben gesagt. Es wundert mich auch, weil auch im Internet zum Einwurfeinschreiben steht, dass der Zusteller den Einwurf in das Postfach bestätigt mit seiner Unterschrift. Vielleicht ist es anders gelaufen, weil es nicht primär an das Postfach adressiert war? Ist ja mal wieder eine tolle Informationspolitik der Post -.- Ich habe jetzt nur eine mündliche Aussage, dass die Sendung sich in einem Postfach befindet und noch nicht abgeholt wurde. Der Internetstatus ist ja nun etwas dürftig. "In Zustellung" (seit über einer Woche) könnte ja genauso gut heißen, dass der Brief in der Zustellung verloren gegangen ist.

Der Super Gau wäre natürlich, wenn ich Montag bei der Uni anrufe und die sagen, es ist nichts angekommen, Postfach wurde regelmäßig gelehrt.