Das Mastodon-Icon frei nutzbar?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich muss man zwischen Urheberrecht und Markenrecht unterscheiden. Beide Icons stehen unter einer freien Urheberrechts-Lizenz, könnten aber trotzdem unter einen Markenrechtsschutz stehen. Nach einem Blick ins Markenregister scheint dies in Deuschland aber nicht der Fall zu sein.

Wenn du das so machst, wie man es üblicherweise mit den Icons Sozialer Netzwerke macht, um darauf hinzuweisen, dass man dort vertreten ist, wird so oder so niemand was dagegen haben.

Tichuspieler 
Fragesteller
 26.08.2021, 21:52

Hallo PlanckEinstein (ich hatte zuerste Planckenstein gelesen *blush*),

danke für Deine Antwort, die mich jetzt doch ein wenig beruhigt :-)

GLG
Tichuspieler

Wenn du die Postkarten verkaufen möchtest dann ein klares Nein

Wenn du die Postkarten zu Werbezwecken verteilst und deine Adresse weiter zu geben darfst du das Logo mit deiner Adresse dahinter nutzen weil du damit wie mit einem Facebook- Logo Werbung machst aber daraus keinen kommerziellen Nutzen ziehst.

Tichuspieler 
Fragesteller
 26.08.2021, 21:30

Hallo sugarcat2005,

vielen lieben Dank für Deine Antwort, und gleichzeitig eine Entschuldigung dafür, dass ich mich erst jetzt melde, aber ich bin gerade erst von der Arbeit gekommen.

Nicht böse sein, aber Deine Antwort verunsichert mich ein bisschen. Ich bin zwar mit Dir konform, dass ein Verkauf dieser Postkarten unter Umständen gegen das Urheberrecht respektive Markenrecht verstößt, ABER wenn ich diese Postkarten verschenke, dann ja eben auch mit der Absicht, dass die Leute sich dann über mich informieren und bereit sind, einen meiner Auftritte* zu besuchen und eventuell sogar Geld dafür zu bezahlen, was dann ja eigentlich ein kommerzieller Nutzen ist

Das Blöde ist ja, dass ich nicht weiß, ob bei dem Logo schon die Schöpfungshöhe greift. Bei facebook ist es ja so, dass man das weiße f auf blauem Hintergrund zwar ohne Genehmigung nutzen darf, allerdings muss man die Facebookrichtlinien dafür einhalten. Macht man dies nicht, kann es passieren, dass einerseits der Ausschluss aus dem Social-Media-Unternehmen droht und andererseits eine Abmahnung ins Haus flattert.
Letzteres will ich für mich natürlich verhindern (verständlicherweise).

Dennoch Dir einen tollen Abend und ganz liebe Grüße
Tichuspieler
(noch immer stark verunsichert)

PlanckEinstein  26.08.2021, 21:38
Wenn du die Postkarten verkaufen möchtest dann ein klares Nein

Doch, sofern man die Lizenzbedingungen beachtet. Die Icons stehen beider unter der freien "GNU Affero General Public License".

sugercat2005  27.08.2021, 09:54
@PlanckEinstein

Mit verkaufen war gemeint das er speziell das Logo nicht verkaufen darf, wenn er das z.B. als Vorsatz seiner e-Mailadresse auf eine Visitenkarte druckt ist es als Info gedacht und kein Verkauf, auch wenn er später in eine Geschäftsbeziehung mit dem Empfänger tritt. Er handelt nicht mit dem Logo

PlanckEinstein  27.08.2021, 17:01
@sugercat2005

Ich würde sagen, dass man mit der AGPL-Lizenz theoretisch auch eine Postkarte nur mit dem Logo verkaufen darf, man müsste dann halt eine Kopie der Lizenz und die geforderten Angaben anhängen.
Naja, die Lizenz ist einfach für Software gedacht und für Kunst nicht so praktikabel...