Das Mastodon-Icon frei nutzbar?
Hallo an alle Urheberrechtsprofis,
ich spiele mit dem Gedanken, mir Postkarten drucken zu lassen, auf dem unter anderem die Kontaktmöglichkeiten stehen sollen, unter denen ich zu erreichen bin. Da ich ein Freund des Fediverse bin, nutze ich statt facebook Friendica und will statt Twitter den Microbloggingdienst Mastodon nutzen.
Ich habe im Netz recherchiert und herausgefunden, dass ich das Friendica-Icon frei nutzen darf. Beim Mastodon-Icon hingegen finde ich nur, dass die Software frei ist (unter der AGPL-Lizenz steht) und dass das Logo unter Umständen das Markenrecht in einigen Ländern verletzen könnte.
Ich hatte schon den Entwickler von Mastodon angeschrieben (vor gut drei Wochen), aber leider keine Antwort bekommen.
Deswegen die Frage, ob einer von Euch weiß, ob ich das Mastodon-Logo auf der Postkarte nutzen darf oder ob ich damit ein Markenrecht verletze?
Für die Antwort bedanke ich mich im Voraus
GLG
Tichuspieler
2 Antworten
Grundsätzlich muss man zwischen Urheberrecht und Markenrecht unterscheiden. Beide Icons stehen unter einer freien Urheberrechts-Lizenz, könnten aber trotzdem unter einen Markenrechtsschutz stehen. Nach einem Blick ins Markenregister scheint dies in Deuschland aber nicht der Fall zu sein.
Wenn du das so machst, wie man es üblicherweise mit den Icons Sozialer Netzwerke macht, um darauf hinzuweisen, dass man dort vertreten ist, wird so oder so niemand was dagegen haben.
Hallo PlanckEinstein (ich hatte zuerste Planckenstein gelesen *blush*),
danke für Deine Antwort, die mich jetzt doch ein wenig beruhigt :-)
GLG
Tichuspieler
Wenn du die Postkarten verkaufen möchtest dann ein klares Nein
Wenn du die Postkarten zu Werbezwecken verteilst und deine Adresse weiter zu geben darfst du das Logo mit deiner Adresse dahinter nutzen weil du damit wie mit einem Facebook- Logo Werbung machst aber daraus keinen kommerziellen Nutzen ziehst.
Hallo sugarcat2005,
vielen lieben Dank für Deine Antwort, und gleichzeitig eine Entschuldigung dafür, dass ich mich erst jetzt melde, aber ich bin gerade erst von der Arbeit gekommen.
Nicht böse sein, aber Deine Antwort verunsichert mich ein bisschen. Ich bin zwar mit Dir konform, dass ein Verkauf dieser Postkarten unter Umständen gegen das Urheberrecht respektive Markenrecht verstößt, ABER wenn ich diese Postkarten verschenke, dann ja eben auch mit der Absicht, dass die Leute sich dann über mich informieren und bereit sind, einen meiner Auftritte* zu besuchen und eventuell sogar Geld dafür zu bezahlen, was dann ja eigentlich ein kommerzieller Nutzen ist
Das Blöde ist ja, dass ich nicht weiß, ob bei dem Logo schon die Schöpfungshöhe greift. Bei facebook ist es ja so, dass man das weiße f auf blauem Hintergrund zwar ohne Genehmigung nutzen darf, allerdings muss man die Facebookrichtlinien dafür einhalten. Macht man dies nicht, kann es passieren, dass einerseits der Ausschluss aus dem Social-Media-Unternehmen droht und andererseits eine Abmahnung ins Haus flattert.
Letzteres will ich für mich natürlich verhindern (verständlicherweise).
Dennoch Dir einen tollen Abend und ganz liebe Grüße
Tichuspieler
(noch immer stark verunsichert)
Mit verkaufen war gemeint das er speziell das Logo nicht verkaufen darf, wenn er das z.B. als Vorsatz seiner e-Mailadresse auf eine Visitenkarte druckt ist es als Info gedacht und kein Verkauf, auch wenn er später in eine Geschäftsbeziehung mit dem Empfänger tritt. Er handelt nicht mit dem Logo
Ich würde sagen, dass man mit der AGPL-Lizenz theoretisch auch eine Postkarte nur mit dem Logo verkaufen darf, man müsste dann halt eine Kopie der Lizenz und die geforderten Angaben anhängen.
Naja, die Lizenz ist einfach für Software gedacht und für Kunst nicht so praktikabel...
Doch, sofern man die Lizenzbedingungen beachtet. Die Icons stehen beider unter der freien "GNU Affero General Public License".