Darf ich in einer Anfahrtsbeschreibung Logos der umliegenden Geschäfte verwenden?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Weil geschützte Marken und Logos eben nur vom Inhaber verwendet werden dürfen.

Anderer Ansicht als imager761 ist u. a. http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#marken:

"Folglich kann die Benutzung der eingetragenen Marke auf einer Jux-Postkarte nur verboten werden, wenn sie die Funktionen der Marke beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte. Das wäre z. B. der Fall, wenn einem Durchschnittsverbraucher der falsche Eindruck vermittelt wird, dass die Postkarte aus dem Hause des Markeninhabers stammt."

Auch § 14 Markengesetz wendet sich nur gegen eine markenmäßige Benutzung einer geschützten Marke, also als "Zeichen für Waren oder Dienstleistungen"! Die reine Wiedergabe des Zeichens in einer Informationsbroschüre (oder in einem Kunstwerk) ist damit nicht verboten. Ähnlich sieht es auch ein hohes Gericht in einem ähnlichen Fall:

"Für alle Fotografen von Bedeutung ist die jüngst vom Europäischen Gerichtshof bekräftigte Freiheit der Benutzung von Marken in Zusammenhängen, in denen sie einfach nur als Bestandteil der Wirklichkeit und nicht als besondere Kennzeichnung erscheinen ..." (URL wie oben.)

Und selbst wenn man eine geschützte Marke als "Zeichen für Waren oder Dienstleistungen" benutzt, wird es erst kritisch, wenn 1.) das Zeichen für genau solche Waren und Dienstleistungen geschützt ist (vgl. Beitrag von stelari) oder wenn 2.) es bei ähnlichen Waren und Dienstleistungen zu Verwechslungen kommen kann oder wenn 3.) bei unähnlichen Waren und Dienstleistungen

"die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt." Sagt wiederum § 14 Markengesetz in Absatz 2 zur sog. "Verwässerungsgefahr" (bitte googeln!).

Anders sieht es aus, wenn ein Logo nicht nur Markenschutz genießt, sondern auch noch (oder nur) urheberrechtlichen Schutz laut § 2 UrhG. Das kommt aber selten vor, so lange nur Gebrauchsgrafik verwendet wird für Logos und nicht etwa so was Kunstvolles wie die betenden Hände von Dürer :-).

Gruß aus Berlin, Gerd

Kommt darauf an, was das Dienstleistungsverzeichnis zur Eintragung der Marke dazu sagt - urheberrechtlich gibt es keine Bedenken, da es nichts damit zu tun hat... bzw nur indirekt um 30 Ecken.

Bei Aldi wäre bspw verboten - Tragetaschen, Tragebeutel, Tüten, Schaufensterschilder und Schaufensterbänder aus Kunststoff-Folie oder Papier; mechanische Schilder und Leuchtschilder, insbesondere Lichtreklame, Transparente, sämtliche Waren auch für Werbezwecke

Bei Megges - Juwelierwaren, Uhren und Zeitmeßinstrumente; (lol) Druckereierzeugnisse; Bekleidungsstücke; Spiele, Spielzeug; Nahrungsmittel aus Fleisch, Schweinefleisch, Fisch und Geflügelprodukten, Sandwichs mit Fleisch, Fisch, Schweinefleisch, Geflügel; konserviertes und eingemachtes Obst, Gemüse; Eier, Milch, Milchprodukte, nämlich Butter, Käse, Joghurt, Quark und Sahne; sauer Eingelegtes, Desserts aus Milch, ohne Bindemittel und mit Stärke oder Gelatine als Bindemittel; sofort eßbare Sandwichs mit Fleisch, Schweinefleisch, Fisch, Geflügel, Bisquits, Brot, Kekse, Plätzchen, Schokolade, Kaffee, Kaffeesubstitute, Tee, Senf, Hafermehl, Nudeln, Soßen einschließlich Salatsoßen, Gewürze, Zucker und Süßwaren, nämlich feine Backwaren und Konditorwaren; frisches Obst und Gemüse; nichtalkoholische Getränke, Sirup und andere Präparate zur Herstellung solcher Getränke; Werbung für Nahrungsmittel, Getränke und Verpflegungsspezialitäten, organisatorische und betriebswirtschaftliche Beratung über Eröffnung und Führung von Restaurants; Veröffentlichung und Herausgabe von Unterrichtsmaterial für die Führung von Restaurants, Ausbildung und Unterricht auf dem Gebiet der Organisation und Bewirtschaftung von Restaurants; Verpflegung und Beherbergung von Gästen, Bau- und Konstruktionsplanung und -beratung für Restaurants

Man kann also davon ausgehen, dass die Wiedergabe der Marke in einer Anfahrtsskizze nicht zu beanstanden wäre...

Rate mal, warum selbst google maps auf Logos zu den Namen der Geschäfte und Firmen verzichtet? Weil geschützte Marken und Logos eben nur vom Inhaber verwendet werden dürfen. Gerade bei den goldenen Bögen legst du dich da mit einem Weltkonzern an.

Übrigens - Stadtplankopien sind illegal: schön selber zeichnen :-)

G imager761

Du wirst lachen - hab ich drauf geachtet und nur diese extra freigegebenen Pläne aus dem Internet genommen :o).